Wir zeigen Ihnen, wie Sie Google Bewertungen mit Unterstützung Ihrer Rechtsschutzversicherung löschen lassen können
In meiner Beratungspraxis ist mir wiederholt aufgefallen, dass viele Unternehmer, die von negativen Google-Rezensionen betroffen sind und rechtliche Unterstützung suchen, sich nicht bewusst sind, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu diesem Zweck in vielen Fällen von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Daher erkundigen wir uns bei jedem Mandanten, ob er eine geeignete Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Wir weisen darauf hin, dass leider nicht jede Versicherung und nicht jeder Fall von unberechtigten negativen Google-Rezensionen versichert ist. Wir zeigen Ihnen mit diesem Beitrag, worauf es ankommt, wenn Sie Google Bewertungen mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung löschen lassen möchten.
1. Keine Kostendeckung durch private Rechtsschutzversicherung!
Private Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die anwaltliche Entfernung von negativen Google-Rezensionen nicht. Deshalb erfragen wir auch stets, ob der Mandant eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung oder eine Firmenrechtsschutzversicherung besitzt. Sofern dies der Fall ist, wäre bereits die erste Voraussetzung für eine Kostenübernahme erfüllt. Alle mir bekannten Firmenrechtsschutzversicherungen übernehmen die Verteidigung gegen unberechtigte negative Google-Bewertungen, sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt.
2. Vorliegen eines Rechtsschutzfalls!
Damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen kann, muss zudem ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegen. Die meisten mir bekannten Versicherungen erkennen dies an, wenn der Mandant vor der Beauftragung Google zur Löschung der betreffenden Bewertung(en) aufgefordert hat und Google die Bewertung trotz objektiver Pflicht (weil die Bewertung rechtswidrig war) nicht gelöscht hat oder eine Löschung abgelehnt hat.
Auch der Beginn des Versicherungsschutzes ist zu beachten. Die meisten mir bekannten Versicherungen übernehmen nur die Kosten für Google-Bewertungen, die innerhalb des zeitlichen Versicherungsschutzes fallen.
In Kürze:
Eine im Jahr 2023 abgeschlossene Rechtsschutzversicherung wird voraussichtlich nicht die Kosten für die Beanstandung einer im Jahr 2020 abgegebenen Google-Bewertung übernehmen.
3. Beachten Sie den Selbstbehalt!
Nach meinen Erfahrungen haben viele Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt vereinbart, der von ihnen selbst zu zahlen ist.
4. Möchten Sie eine negative Google-Rezension entfernen lassen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Seit mehreren Jahren haben wir uns auf die Löschung unberechtigter negativer Google-Bewertungen und Rezensionen spezialisiert. Wir verfügen daher über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich. Mit unserer langjährigen Expertise kennen wir alle Argumente, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erzielen.
Falls Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben und unsicher sind, ob diese die Kosten für die Löschung von negativen Google-Rezensionen in Ihrem Fall übernimmt, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Erfahrungsgemäß sind die Erfolgsaussichten auf eine Deckungsanfrage mit anwaltlicher Unterstützung höher. Selbst wenn Sie bereits eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gestellt haben und diese abgelehnt wurde, prüfen wir gerne für Sie, ob Sie dennoch eine Deckungszusage erhalten können.
Nutzen Sie auch die Gelegenheit für ein kostenloses Erstgespräch. Das Bewertungsbeseitiger-Team freut sich auf Ihren Anruf (0471/4839988-0) eine E-Mail (info@bewertungsbeseitiger.de) oder eine Kontaktaufnahme über das Kontaktformular auf unserer Webseite.