Erpressung mit Google Bewertungen

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Erpressung mit Google Bewertungen

Umgang mit Erpressungsversuchen im Zusammenhang mit Google Bewertungen

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Unternehmen mit negativen Google Bewertungen bedroht oder sogar Erpressung mit Google Bewertungen im Raum steht. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie sich gegen solche Erpressungsversuche erfolgreich zur Wehr setzen können.

In meiner Beratungstätigkeit erlebe ich immer öfter, dass Unternehmen in die Falle von erpresserischen Bewertungen geraten.

Typischerweise verläuft der Ablauf solcher Drohungen oder Erpressungsversuche wie folgt:

Ein Kunde nimmt eine Leistung in Anspruch, beispielsweise eine Übernachtung in einer Ferienwohnung. Nachträglich kontaktiert der Kunde das Unternehmen und stellt eine negative Google Bewertung in Aussicht, sofern bestimmte Forderungen, wie etwa eine Preisreduzierung, nicht erfüllt werden.

Was viele dieser „Kunden“ und oft auch die betroffenen Unternehmen nicht erkennen: Hierbei handelt es sich um eine (versuchte) Straftat. Die Androhung einer schlechten Google Bewertung kann gemäß § 253 StGB als strafbare Erpressung gelten, wenn der Bewerter versucht, sich durch die Drohung einen Vorteil zu verschaffen, auf den er rechtlich keinen Anspruch hat.

Mein Rat an betroffene Unternehmen lautet daher:

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern kommunizieren Sie auf freundliche, aber bestimmte Weise mit der betreffenden Person. Weisen Sie dabei insbesondere auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hin und lassen Sie sich nicht auf unangemessene Forderungen ein.

Es ist auch ratsam, Beweise zu sichern.

Bitten Sie den Bewerter höflich, sein Anliegen per E-Mail zu übermitteln. Wenn der Bewerter darauf eingeht, haben Sie ein Beweismittel in der Hand, mit dem Sie ihn konfrontieren können, falls er versucht, Sie zu erpressen.

Sollte der Bewerter trotz Ihrer Bemühungen die Drohung mit der negativen Google Bewertung umsetzen, empfehle ich, sich dagegen zu wehren. Neben einer möglichen Strafanzeige ist es besonders wichtig, die unberechtigte negative Google Bewertung löschen zu lassen.

Falls auch Sie mit derartigen Bedrohungen oder Erpressungen konfrontiert sind, können wir Ihnen helfen. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen hat bereits vielen Betroffenen geholfen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zu einem günstigen Festpreis an (Paketpreise ab 38,- € zzgl. 19% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung).

Werden Sie mit Google Bewertungen erpresst? Kostenloses Erstgespräch nutzen!

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen oder werden Sie mit negativen Google Bewertungen bedroht oder sogar erpresst?

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Das Team von Bewertungsbeseitiger sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder das Kontaktformular auf unserer Webseite.