Ablauf und Dauer Löschverfahren bei Google: Bewertung schnell löschen in 24 Stunden? Dies ist leider (fast) nicht möglich!

Ablauf und Dauer Löschverfahren Google
Ablauf und Dauer Löschverfahren Google

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Zum Ablauf des Löschverfahrens bei Google Bewertungen und wie lange es im Normalfall dauern kann, bis eine Google Bewertung gelöscht ist.

Verständlicherweise wünschen sich Unternehmen, die von einer ungerechtfertigten negativen Google-Bewertung betroffen sind, diese so schnell wie möglich zu entfernen. Es kommt oft die Frage auf, ob man die Bewertung nicht innerhalb weniger Tage loswerden kann. Teilweise hören wir sogar von Betroffenen, die im Internet gelesen haben, dass eine Löschung in nur einem Tag möglich sei. In diesem Artikel möchten wir über Ablauf und Dauer der Löschverfahren bei Google informieren, also wie lange es normalerweise dauert, bis eine Bewertung gelöscht wird, und wann eine schnelle Löschung möglich ist.

1. Ablauf und Dauer des Löschverfahrens bei Google

Im Normalfall dauert die Löschung einer Google-Bewertung wenige Wochen. Der scheinbar langsame Prozess ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass Google gesetzlich verpflichtet ist, ein Prüfverfahren durchzuführen. Dieses Prüfverfahren ist keine freiwillige Entscheidung von Google. Wenn Google es versäumt, das Prüfverfahren einzuleiten und somit die Löschung einer ungerechtfertigten Bewertung verhindert, könnte Google selbst rechtlich haftbar gemacht werden.

Nachdem die beanstandete Bewertung eingereicht wurde, erhalten wir normalerweise von Google eine Eingangsbestätigung. Anschließend leitet Google die Beanstandung an den Bewerter weiter. Dies geschieht in der Regel einige Tage nach der Einreichung, kann aber in Ausnahmefällen auch mehrere Wochen dauern.

Der Bewerter hat dann 7 Tage Zeit, eine Stellungnahme zu seiner Bewertung abzugeben, beispielsweise um nachzuweisen, dass er tatsächlich in geschäftlichem Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen stand, was eine Grundvoraussetzung für das Bewerten ist.

Wenn der Bewerter keine Stellungnahme abgibt, wird die Bewertung normalerweise einige Zeit nach Ablauf der Frist gelöscht. Sollte der Bewerter jedoch eine überzeugende Stellungnahme abgeben und Google von der Berechtigung seiner Bewertung überzeugen, wird diese Stellungnahme an das bewertete Unternehmen bzw. uns weitergeleitet, um eine weitere Stellungnahme dazu abzugeben.

Dieser gesamte Prozess dauert im Allgemeinen einige Wochen, wobei die genaue Dauer von der Arbeitsbelastung bei Google abhängt. Es gab Zeiten in der Vergangenheit, in denen Google leider sehr langsam reagierte und erst nach mehreren Monaten tätig wurde. Normalerweise dauert der gesamte Prozess nur wenige Wochen.

Da wir die Bearbeitungszeiten bei Google nicht verkürzen können, reichen wir Löschanträge für unsere Mandanten normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung ein (an Werktagen).

2. Wann eine Bewertung in wenigen Tagen gelöscht wird

In Einzelfällen werden Bewertungen auch sehr schnell, sogar innerhalb weniger Tage, gelöscht. Dies geschieht, wenn der Bewerter nach Weiterleitung der Beanstandung (siehe oben) keine Stellungnahme abgibt und seine Bewertung selbst entfernt.

Außerdem werden Bewertungen teilweise sehr schnell entfernt, wenn Google einen eindeutigen Verstoß gegen seine Inhaltsrichtlinien feststellt.

Daher ist es wichtig, in den Löschanträgen neben relevanten Gesetzen und Gerichtsentscheidungen auch auf die entsprechenden Google-Inhaltsrichtlinien hinzuweisen. Wir nutzen diese Doppelstrategie stets für unsere Mandanten.

3. Von negativen Bewertungen betroffen? Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch mit uns!

Wir laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer 0471/483 99 88 – 0 ein. Teilen Sie uns Ihren Fall ausführlich mit, damit wir gemeinsam herausfinden können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google-Bewertungen erfolgreich löschen können. Ode schreiben Sie uns bequem eine E-Mail (info@bewertungsbeseitiger.de )

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen innerhalb von 24 Stunden bei Google zu einem günstigen Festpreis an (Einzelbewertung 98.-€ netto; fragen Sie gerne nach unseren Mengenrabatten !).

4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!

In Einzelfällen kann Ihre Firmenrechtsschutzversicherung sogar die Kosten unserer anwaltlichen Dienstleistungen übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an, und wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten unserer Tätigkeit in Ihrem Fall deckt.

Haben Sie eine unberechtigte Bewertung auf Google erhalten und möchten diese löschen lassen? Besuchen Sie gerne unsere Internetseite