Negative Google Bewertungen löschen für Immobilienmakler
Wir reichen den Löschantrag in weniger als 24 Stunden (werktags) nach Ihrer Meldung bei Google ein
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Sie erhalten auf Wunsch eine kostenfreie telefonische oder schriftliche Einschätzung - Fachanwalt Dr. Newerla & Team mit über 18 Jahren Erfahrung
- Sehr hohe Löschquote dank umfangreicher Erfahrung mit Rezensionen und Bewertungen bei Google
Negative Google-Bewertungen für Immobilienmakler löschen lassen
Google-Bewertungen gehören heute zu den wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Auswahl eines Immobilienmaklers. Eigentümer, Kaufinteressenten und Vermieter verschaffen sich häufig bereits vor der ersten Kontaktaufnahme einen Eindruck von einem Maklerbüro. Unzutreffende oder rechtswidrige Rezensionen können deshalb das Vertrauen potenzieller Kunden nachhaltig beeinträchtigen und dazu führen, dass Aufträge an Wettbewerber verloren gehen.
Doch nicht jede negative Bewertung ist rechtlich zulässig. Werden in einer Rezension falsche Tatsachen behauptet, beleidigende Äußerungen veröffentlicht oder die Grenzen der zulässigen Meinungsfreiheit überschritten, bestehen häufig gute Chancen, die Entfernung der Bewertung zu erreichen.
Unsere auf die Löschung von Online-Bewertungen spezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützt Immobilienmakler, Immobilienmaklerinnen, Maklerbüros und Immobilienagenturen bundesweit dabei, ihre Reputation wirksam zu schützen. Vor einer Beauftragung prüfen wir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich und bewerten die rechtlichen Erfolgsaussichten.
Wer versucht, Google-Bewertungen eigenständig über die Meldefunktion entfernen zu lassen, erhält oftmals keine Löschung oder lediglich eine standardisierte Antwort. Ein anwaltlich begründeter Löschantrag ist dagegen rechtlich fundiert und erhöht regelmäßig die Chancen, dass Google die beanstandete Rezension eingehend überprüft.
Durch unsere langjährige Tätigkeit verfügen wir über umfangreiche Erfahrung bei der Entfernung unzulässiger Bewertungen für Unternehmen aus der Immobilienbranche. Wir kennen die typischen Fallkonstellationen und übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der rechtlichen Prüfung über die Kommunikation mit Google bis hin zum weiteren Schriftverkehr, falls dies erforderlich wird.
So gehen wir gegen rechtswidrige Google-Bewertungen vor
Kostenlose Prüfung Ihres Falls
Senden Sie uns die betroffene Google-Bewertung zu. Wir prüfen unverbindlich und kostenfrei, ob die Rezension rechtlich angreifbar ist und teilen Ihnen die Erfolgsaussichten einer Löschung mit. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471 483 99 88 0 oder per E-Mail an info@bewertungsbeseitiger.de
Erstellung des Löschantrags
Ergibt die rechtliche Prüfung ausreichende Erfolgsaussichten, fertigen wir einen individuell begründeten Löschantrag an und übermitteln diesen direkt an Google.
Schutz Ihrer Online-Reputation
Wird die Bewertung entfernt, verbessert sich der Gesamteindruck Ihres Google-Unternehmensprofils. Damit stärken Sie das Vertrauen potenzieller Kunden und schaffen bessere Voraussetzungen für neue Immobilienaufträge.
Google Bewertungen und Rezensionen löschen mit unserem Sofortauftrag
Über unseren Sofortauftrag können Sie uns die beanstandete Google-Bewertung schnell und unkompliziert übermitteln.
Im Anschluss prüfen wir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich. Auf Basis der aktuellen Rechtsprechung bewerten wir, ob die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen und informieren Sie transparent über die Erfolgsaussichten.
Nach Ihrer Beauftragung werden wir an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden tätig. Wir erstellen einen rechtlich fundierten Löschantrag und übermitteln diesen direkt an Google, damit die beanstandete Rezension zeitnah geprüft werden kann.
Mitbewerber übertreffen
Welches Unternehmen würden Sie kontaktieren?
Das mit nur 4,2 oder das mit 4,7 bis 5,0 Sternen?
Bei Google mehr Erfolg haben
Positive Bewertungen und Rezensionen können Ihre Chancen auf neue Kundinnen und Kunden erhöhen.
Attraktiv für neue Mitarbeiter sein
Ein guter Schnitt bei den Google-Bewertungen steigert nicht nur das Vertrauen von möglichen Kunden, sondern macht auch auf Bewerber einen positiven Eindruck und stärkt so Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Qualität überzeugt
Positive Google-Bewertungen vermitteln Ihren Kundinnen und Kunden Vertrauen in Qualität und Professionalität und dienen gleichzeitig als sichtbares Aushängeschild Ihrer Online-Präsenz.
Vertrauen schaffen
Laut Studien werfen rund 98 Prozent der Menschen zumindest gelegentlich einen Blick auf Online-Bewertungen.**
Image verbessern
Mit jeder zusätzlichen positiven Bewertung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von neuen Kundinnen und Kunden besonders positiv wahrgenommen werden.
Mehr Kunden = Mehr Umsatz
Gute Bewertungen auf Google Maps haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Kontaktbereitschaft Ihrer Kundinnen und Kunden und können damit den Umsatz Ihres Unternehmens spürbar steigern.
Warum sollten Sie uns die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen anvertrauen?
Vorteile einer professionellen Fachanwaltskanzlei:
Mit uns beauftragen Sie einen Profi zur Löschung negativer Google Bewertungen!
Selbst versuchen
Darum sollten Sie nicht versuchen negative Google Bewertungen selbst zu löschen:
- Sehr geringe Erfolgsaussichten
- Hoher Zeitaufwand
- Sehr lange Bearbeitungsdauer
- Google reagiert meistens nicht
- Falsche Begründung kann Bewertung sogar unlöschbar machen
Bewertungsbeseitiger
Einige Gründe, weshalb eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei die richtige Wahl ist, wenn es um die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen geht:
- Spezialisiert auf Google Bewertungen & Rezensionen
- Langjährige Erfahrung mit Google
- Wir löschen mehrere 1000 Bewertungen pro Jahr
- Kostenlose Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
- Faire Festpreise und absolute Kostentransparenz
- Sehr hohe Erfolgschancen
- Löschungsantrag innerhalb von 24h (werktags)
- Aufklärung über eventuelle weitere rechtliche Schritte
Agentur
Vieles spricht dagegen! Warum keine Agentur zur Löschung negativer Google Bewertungen?
- Oftmals längere Bearbeitungszeit
- Sind nach der Auffassung vieler Gerichte rechtswidrig
- Rechtschutzversicherung übernimmt im Gegensatz zu Rechtsanwälten keine Kosten
- Keine rechtlichen Möglichkeiten
- Erfolgschancen deutlich geringer als mit Fachanwalt
- Nur Anwälte dürfen für Ihre Mandanten klagen (das weiß auch Google)
AUSGEZEICHNET Basierend auf 130 Bewertungen Gepostet auf Google Jessica Strietzel7. Juli, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hat alles super und schnell geklappt!Gepostet auf Google Aquila Seo19. Juni, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. WOW... It's very honest company & Lawyer. I love their services. 100/100 points. I delete all dirty fake reviews with their fair support. Higly recommend !!Gepostet auf Google Jakob Hübner18. Juni, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Zusammenarbeit. Die Angelegenheit wurde innerhalb von 2 Tage erledigt. Klare Empfehlung.Gepostet auf Google Axel Siefert15. Juni, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Reibungsloser unkomplizierter seriöser Ablauf....Vielen DankGepostet auf Google Heee Du19. Mai, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe lange nach einem seriösen Anbieter gesucht und ihn mit Herrn Dr. Newerla und seinem Team gefunden. Vielen DankGepostet auf Google jk Lee24. April, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. innerhalb weniger Stunden war das Problem gelöstGepostet auf Google Thomas Stuckardt7. April, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich herzlich bei Rechtsanwalt Dr. Newerla und Frau Jäckel für die hervorragende Unterstützung bedanken. Die Zusammenarbeit war von Anfang an äußerst angenehm, professionell und transparent. Alle notwendigen Schritte wurden klar und verständlich erklärt, sodass ich jederzeit genau wusste, was zu erwarten ist. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle und unkomplizierte Vorgehensweise: Innerhalb kürzester Zeit wurde erreicht, dass die unberechtigte 1-Sterne-Bewertung bei Google entfernt wurde. Ich kann diesen Anwalt uneingeschränkt weiterempfehlen und vergebe sehr gerne 5 Sterne!Gepostet auf Google Sportwagen Eckert GbR18. März, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben uns sehr lange über nicht gerechtfertigte Google-Bewertungen geärgert. Nach einer Recherche sind wir auf die Kanzlei von Dr. Newerla gekommen und haben Kontakt aufgenommen. Eine ausführliche Antwort, inkl. Angebot, kam sehr schnell zurück. Die Löschung der unberechtigten Google-Bewertungen verlief nach kurzer Absprache schnell (innerhalb 1 Tages) und sehr unkompliziert. Absolut empfehlenswert!! Dr. Newerla und sein Team sind sehr professionell vorgegangen. Wir wurden immer über jeden Schritt und Fortschritt informiert.Gepostet auf Google Max12. März, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Unser Anliegen wurde innerhalb von ca. 3 Stunden erfolgreich gelöst. Äußerst schnelle und professionelle Abwicklung. Die Kommunikation war durchgehend freundlich und unkompliziert. Preis-Leistung stimmt absolut. Klare Empfehlung!Gepostet auf Google Hani Salam28. Januar, 2026.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben jetzt zum zweiten Mal bei der Löschung von unberechtigten Google-Bewertungen zusammengearbeitet. Es war professionell, unkompliziert und sehr schnell. Ich würde mich bei diesem Thema immer wieder an diese Kanzlei wenden.Verifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Die von uns veröffentlichten Bewertungen wurden auf Echtheit im Sinne des § 5b III UWG überprüft indem wir die Namen der Bewerter mit dem Mandantenverzeichnis verglichen und Google aufgefordert haben die Bewertungen auf Echtheit zu überprüfen.
- Geprüfte Bewertungen im Sinne des § 5b III UWG
Unsere Preispakete gegen negative Google-Bewertungen
Je mehr Google Rezensionen und Bewertungen Sie zur Löschung beauftragen, desto günstiger wird es.
Fragen Sie gerne nach unseren Mengenrabatten ab 7 zu löschenden Bewertungen!
Lila
1 - 2 Bewertungen-
Kostenfreies Erstgespräch
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Kostenlose Erfolgseinschätzung
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Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
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Absolute Kostentransparenz
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Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Gelb
3 - 6 Bewertungen-
Kostenfreies Erstgespräch
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Kostenlose Erfolgseinschätzung
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Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
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Absolute Kostentransparenz
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Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Orange
Ab 7 Bewertungen-
Kostenfreies Erstgespräch
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Kostenlose Erfolgseinschätzung
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Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
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Absolute Kostentransparenz
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Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Löschen von Google-Bewertungen?
Wann muss ich bezahlen?
Eine Vorauszahlung ist bei uns nicht erforderlich: Die Zahlung erfolgt erst nach Einreichung des Löschantrags und dem Erhalt unserer Rechnung – ganz unkompliziert per Überweisung oder PayPal. Das erste Gespräch bleibt für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Mit uns haben Sie eine Fachanwaltskanzlei (unsere allgemeine Kanzleiwebseite finden Sie hier) an Ihrer Seite, die auf über 18 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Dieses Fachwissen bringt für Sie entscheidende Vorteile mit sich. Während Google täglich unzählige Löschungsanfragen erhält – sei es von Privatpersonen oder von sogenannten Löschagenturen – wissen wir dank unserer Spezialisierung genau, welche Argumente tatsächlich Gehör finden und wie sich unnötig lange Bearbeitungszeiten vermeiden lassen.
Wir können viele negative Bewertungen innerhalb von nur 24 Stunden aus Ihrem Google-Unternehmensprofil beziehungsweise aus Google Maps entfernen lassen. In manchen Fällen dauert es etwas länger, meist zwischen sechs und acht Tagen, bis Google die beanstandeten Einträge löscht.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte – etwa des LG Hamburg vom 11.02.2022 (Az. 312 O 23/23) oder des LG Stuttgart vom 25.02.2021 (Az. 11 O 543/20) – sind Löschagenturen rechtlich gar nicht befugt, Bewertungen im Auftrag von Kunden zu entfernen.
Doch nicht nur aus diesem Grund ist die Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei die bessere Wahl. Während Agenturen lediglich Schreiben aufsetzen können, haben Rechtsanwälte die Möglichkeit, zusätzlich gerichtliche Schritte gegen Google einzuleiten. Damit verfügen wir über ganz andere Druckmittel, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen – etwas, das ein nicht anwaltlicher Dienstleister nicht leisten kann.
Bewertungsbeseitiger ist ein Service der Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven. Besuchen Sie gerne unsere Kanzleiwebseite und machen Sie sich ein Bild über uns und unsere Arbeit.
Mit über 18 Jahren Berufserfahrung sind wir als spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Google 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen entsprechend versiert und wissen sehr genau, welche Bewertungen angreifbar sind und welche nicht. Google erhält täglich tausende Löschungsanfragen von Privatpersonen und Agenturen. Verständlicherweise möchte Google diese so wenig wie möglich bearbeiten, denn das kostet Google Geld.
Wir wissen, wie wir gegen Google und die abgegebenen 1-Sterne-Bewertungen argumentieren, um diese löschen zu lassen.
Die meisten Bewertungen werden innerhalb von ca. 6 bis 8 Tagen aus Ihrem Google Unternehmerprofil bzw. aus Google Maps entfernt. Oftmals können wir Google-Bewertungen sogar in unter 24 Stunden erfolgreich löschen!
Löschagenturen sind nach der Rechtsprechung vieler Gerichte (z. B. LG Hamburg vom 11.02.2022, Az. 312 O 23/23 sowie LG Stuttgart vom 25.02.2021, Az. 11 O 543/20) nicht berechtigt, Google Bewertungen für Kunden zu löschen.
Eine Agentur kann nur den Löschantrag einreichen. Wir können entsprechend klagen, was Google auch weiß.
Wir haben also ganz andere Druckmittel zur Durchsetzung Ihrer Löschansprüche als ein nicht anwaltlicher Dienstleister.
Viele Firmen-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für das Entfernen von negativen Google-Bewertungen ganz oder zumindest teilweise, sofern die Beantragung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt.
Abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag kann es vorkommen, dass ein Selbstbehalt oder die Umsatzsteuer zu berücksichtigen sind. Gerne prüfen wir für Sie in einem persönlichen Gespräch, ob Ihre Versicherung die Kosten trägt.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0471 483 99 88 0.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Blog-Beitrag: „Google-Bewertungen mit Rechtsschutzversicherung löschen lassen“.