Google Bewertung löschen lassen
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Wir prüfen kostenlos und völlig unverbindlich Ihre Erfolgschancen auf Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen BEVOR Sie uns beauftragen. Ohne Erfolgsaussichten, keine Kosten!
Spezialisiert auf
Google
Wir sind hochspezialisiert und fokussieren uns seit mehreren Jahren ausschließlich auf die Löschung von Bewertungen und Rezensionen auf Google (Maps).
Fachanwalt Dr. Newerla
Individuelle Bearbeitung Ihres Falls durch unseren spezialisierten
Fachanwalt für IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber & Medienrecht Dr. Danjel-Philippe Newerla mit über 15 Jahren Berufserfahrung.
Blitzschnelle Bearbeitung
Wir reichen Ihre negativen Google Bewertungen werktags in unter 24 Stunden für Sie bei Google zur Löschung ein.
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Google Bewertung löschen mit unserem Sofortauftrag!
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Nach Eingang Ihres Sofortauftrages schätzen wir für Sie kostenfrei und völlig unverbindlich die Erfolgsaussichten der Löschung Ihrer Bewertungen ein. Anschließend melden wir uns schnellstens bei Ihnen mit unserem Prüfungsergebnis zurück.
Wenn Sie uns im Anschluss beauftragen möchten, reichen wir für Sie innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung Ihre negativen Google Bewertungen zur Löschung ein.
Einfach und unkompliziert Bewertungen auf Google löschen
Das ist der Ablauf:
Google Bewertungen löschen in 3 einfachen Schritten
Erstgespräch vereinbaren
Sichern Sie sich Ihr kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0471 483 99 88 - 0.
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Bewertungen löschen
Nach Beauftragung reichen wir gerne für Sie innerhalb von 24h Ihren Löschantrag direkt bei Google ein.
Mitbewerber abhängen
Welches Unternehmen (z. B. Restaurant) würden Sie besuchen? Das eine hat 2,3 Sterne, das andere 4,8 Sterne! So einfach ist das!
Bei Google mehr Erfolg haben
Positive Bewertungen und Rezensionen können Ihre Chancen auf neue Kundenkontakte erhöhen.
Attraktiv für neue Mitarbeiter sein
Ein hoher Bewertungsdurchschnitt auf Google (Maps) trägt erheblich zu Ihrer Arbeitgeberattraktivität bei, weil nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch potenzielle Mitarbeiter Ihre Google Bewertungen lesen.
Qualität überzeugt
Positive Google Bewertungen signalisieren dem Kunden hohe Qualität und Professionalität und sind Ihr Aushängeschild im Internet.
Vertrauen schaffen
98% aller Menschen lesen laut Studie gelegentlich Online Bewertungen.**
Image verbessern
Je mehr positive Bewertungen und Rezensionen, desto besser werden Sie von Neukunden wahrgenommen.
Mehr Kunden = Mehr Umsatz
Positive Bewertungen auf Google (Maps) wirken sich auf direktem Weg positiv auf Ihren Umsatz aus.
Warum sollten Sie uns die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen anvertrauen?
Vorteile einer professionellen Fachanwaltskanzlei:
Mit uns beauftragen Sie einen Profi zur Löschung negativer Google Bewertungen!
Selbst versuchen
Darum sollten Sie nicht versuchen negative Google Bewertungen selbst zu löschen:
- Sehr geringe Erfolgsaussichten
- Hoher Zeitaufwand
- Sehr lange Bearbeitungsdauer
- Google reagiert meistens nicht
- Falsche Begründung kann Bewertung sogar unlöschbar machen
Bewertungsbeseitiger
Einige Gründe, weshalb eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei die richtige Wahl ist, wenn es um die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen geht:
- Spezialisiert auf Google Bewertungen
- Langjährige Erfahrung mit Google
- Wir löschen mehrere 1000 Bewertungen pro Jahr
- Kostenlose Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
- Faire Festpreise und absolute Kostentransparenz
- Sehr hohe Erfolgschancen
- Löschungsantrag innerhalb von 24h (werktags)
- Aufklärung über eventuelle weitere rechtliche Schritte
Agentur
Vieles spricht dagegen! Warum keine Agentur zur Löschung negativer Google Bewertungen?
- Oftmals längere Bearbeitungszeit
- Sind nach der Auffassung vieler Gerichte rechtswidrig
- Rechtschutzversicherung übernimmt im Gegensatz zu Rechtsanwälten keine Kosten
- Keine rechtlichen Möglichkeiten
- Erfolgschancen deutlich geringer als mit Fachanwalt
- Nur Anwälte dürfen für Ihre Mandanten klagen (das weiß auch Google)
AUSGEZEICHNET Basierend auf 91 Bewertungen Aloha Express16. Oktober, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Das Team der Kanzlei Dr. Newerla hat mir in einer unangenehmen Situation außerordentlich hilfsbereit, freundlich, sehr rasch und kompetent geholfen! Ich kann die Kanzlei aufgrund dieser Erfahrung nur ehrlich empfehlen und würde mich auch wieder an sie wenden! Vielen Dank! S R9. Oktober, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mein Problem wurde unkompliziert und sehr erfolgreich gelöst. In jederzeit wieder. Vielen Dank. Felix Reichert7. Oktober, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir hatten zunächst ein sehr gutes Gespräch, in dem detailliert auf die Erfolgswahrscheinlichkeit, den Zeitrahmen und mögliche Herausforderungen eingegangen wurde. Dadurch konnten wir fundiert entscheiden, ob wir diesen Weg gehen möchten, haben uns dann dafür entschieden, und es war erfolgreich. Vielen Dank für die Unterstützung. Danny Albrecht4. Oktober, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Der persönliche Kontakt mit Dr. Newerla war informativ und unkompliziert, ebenso die Löschung der ungewünschten Rezensionen. Für künftige Projekte dieser Art werde ich definitiv Dr. Newerla erneut konsultieren. Maximilian Ochs29. September, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schneller und einfacher Kontakt per E-Mail, Google Kontaktaufnahme wurde jeweils als Nachweis mitgesendet, fairer Preis ECS27. September, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Professioneller und freundlicher Anwalt. Hat sich sofort Zeit für unser Firmen-Anliegen genommen und uns zu einem sehr fairen Preis weitergeholfen. Wir freuen uns auf eine langfristige Partnerschaft. Michael Mönkemeyer25. September, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich erhielt von Dr. Neverla eine kompetente Rechtsberatung mit erfolgreicher Intervention. Den Kontakt empfand ich als höchst angenehm und professionell. Gerne empfehle ich ihn. Tsubasa Ozora4. September, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr nett und seriös. Danke. Alfred Böhm4. September, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich hatte die Erfahrung, mit einem äußerst kompetenten und direkten Anwalt zusammenzuarbeiten. Ich bin überaus zufrieden mit den Ergebnissen und kann ihn nur empfehlen. Hans-Norbert U.4. September, 2024.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Absolut wirkungsvoll und transparent in der Vorgehensweise. Ein wirklich probates Mittel gegen unberechtigte, lästige Negativ-Bewertungen.
Die von uns veröffentlichten Bewertungen wurden auf Echtheit im Sinne des § 5b III UWG überprüft indem wir die Namen der Bewerter mit dem Mandantenverzeichnis verglichen und Google aufgefordert haben die Bewertungen auf Echtheit zu überprüfen.
- Geprüfte Bewertungen im Sinne des § 5b III UWG
Google Bewertung entfernen - fair und transparent
Unsere Preispakete
Mit unseren Festpreis-Paketen zahlen Sie immer nur das, was Sie wirklich brauchen. In allen Paketen erhalten Sie die volle Leistung, bloß die Anzahl der negativen Google Bewertungen unterscheidet sich.
Je mehr Google Bewertungen Sie beauftragen zum Löschen / Entfernen, desto günstiger wird es!
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Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Kontaktieren Sie uns direkt und wir prüfen gerne kostenlos für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung greift und die Kosten unserer Beauftragung übernimmt! Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit den verschiedenen Rechtsschutzversicherungen!
Wann muss ich bezahlen?
Bei uns gibt es keine Vorkasse:
Sie zahlen erst nach Einreichung des Löschantrages und nach Rechnungserhalt bequem per Überweisung oder Paypal. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenfrei!
Hier finden Sie Aktuelles rund um das Thema "Google Bewertungen löschen" (auch Kurioses und Lustiges)
BewertungsBlog
Google Bewertungen löschen: 5 wichtige Tipps vom Fachanwalt und 5 der häufigsten Fehler, die Sie 2024 beim Löschen von Google Bewertungen unbedingt vermeiden sollten
Google Bewertungen löschen
Als 5-Sterne-Bewertung getarnte negative Google Rezensionen löschen
Negative 5-Sterne-Google Rezensionen löschen
FAQ
Alles was Sie rund um das Thema "Google Bewertungen löschen" wissen müssen
Klingt das für Sie irgendwie kompliziert oder haben Sie noch Fragen? Wir beantworten Ihnen hier in unserem „FAQ-Bereich“ die häufigsten Fragen rund um das Löschen und Entfernen von Google Bewertungen!
Es handelt sich um „echte“ Fragen, die uns fast täglich in unserer Beratungspraxis von Mandantinnen und Mandanten gestellt werden. Wenn Sie Ihre Frage hier nicht finden sollten, senden Sie uns gerne eine E-Mail (info@bewertungsbeseitiger.de) oder rufen Sie uns an (0471 483 99 88 – 0).
Mit uns beauftragen Sie eine Fachanwaltskanzlei mit über 15 Jähriger Berufserfahrung. Dies bietet Ihnen viele Vorteile. Google erhält täglich tausende Löschungsanfragen von Privatpersonen oder z.B. Agenturen.
Wir wissen aufgrund unserer hohen Spezialisierung und langjähriger Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen genau, wie wir gegenüber Google argumentieren müssen, um lange Bearbeitungszeiten umgehen.
Wir können die meisten der Bewertungen innerhalb von ca. 10 – 14 Tagen aus Ihrem Google Unternehmerprofil bzw. aus Google Maps löschen lassen.
Löschagenturen sind nach der Rechtsprechung vieler Gerichte (z. B. LG Hamburg vom 11.02.2022, Az. 312 O 23/23 sowie LG Stuttgart vom 25.02.2021, Az. 11 O 543/20) nicht berechtigt, Google Bewertungen für Kunden zu löschen.
Aber auch aus anderen Gründen ist eine Fachanwaltskanzlei vorzuziehen: Agenturen können nur „schreiben“ (und das weiß auch Google).
Rechtsanwälte hingegen können nicht nur „schreiben“, sondern für Ihre Mandantinnen und Mandanten auch klagen.
Wir haben also ganz andere Druckmittel zur Durchsetzung Ihrer Löschansprüche als ein nicht anwaltlicher Dienstleister.
Uns ist es wichtig, unseren Kundinnen und Kunden ein sehr gutes Preisleistungsverhältnis zu bieten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und erprobten Strategien und Arbeitsprozessen können wir Ihnen unsere Dienstleistung trotz hoher Qualität preiswert anbieten.
Ganz einfach:
Erst wenn Sie wirklich möchten!
Bevor wir für Sie tätig werden prüfen wir mit Ihnen zusammen Ihre Erfolgsaussichten in einem kostenlosen Erstgespräch. In diesem Gespräch sprechen wir über die einzelnen Google Bewertungen, die Sie löschen möchten und klären Ihre Fragen. Uns ist wichtig, dass Sie ein gutes Gefühl haben und keine Frage offen bleibt.
Selbstverständlich dürfen Sie uns auch gerne per E-Mail kontaktieren (info@bewertungsbeseitiger.de).
Anschließend entscheiden Sie ganz in Ruhe, ob Sie uns mit der Löschung Ihrer Negativbewertungen beauftragen möchten. Erst nach Beauftragung fallen Kosten für Sie an. Wir arbeiten also nicht auf Vorkasse-Basis.
Die meisten Firmen-Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten für das Löschen von Google Bewertungen zum Teil oder sogar in vollem Umfang ab, sofern die Beantragung der Löschung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt.
Je nach Versicherungsumfang kann es sein, dass gegebenenfalls ein Selbstbehalt sowie die Umsatzsteuer anfallen. Dies prüfen wir gerne für Sie in einem persönlichen Gespräch.
Rufen Sie uns gerne an unter 0471 483 99 88 – 0.
Zur Vertiefung hier unser Blog-Beitrag: „Google Bewertungen mit Rechtsschutzversicherung löschen lassen“
Ja, auch Google Bewertungen mit 2,3 und 4 Sternen sind löschbar! Hier gelten die gleichen Regeln wie für Google Bewertungen mit nur einem Stern. Sofern eine solche 2- Sterne, 3-Sterne oder 4-Sterne-Bewertung gegen geltendes Recht verstößt, kann diese grundsätzlich gelöscht werden.
Das beste Mittel gegen negative Google Bewertungen ist ein guter Kundenservice. Wenn Ihre Kunden mit Ihnen zufrieden sind, werden Sie nicht auf die Idee kommen, Sie schlecht zu bewerten.
Leider lässt es sich in der Praxis nicht gänzlich vermeiden, negative Google-Bewertungen zu bekommen. So besteht das Risiko von Fake-Bewertungen (also erfundenen Bewertungen, die nicht von Kunden stammen) für jedes Unternehmen, dass ein Google Unternehmensprofil hat bzw. bei Google Maps gelistet ist.
Kunden berichten uns z. B. häufig, dass schlechte Google Bewertungen bzw. Rezensionen von Mitbewerbern, ehemaligen Mitarbeitern oder von Personen aus dem privaten Umfeld stammen.
Gerne helfen wir Ihnen, um derartige unberechtigte Bewertungen zu löschen und Ihren guten Ruf im Internet wiederherzustellen.
Ein ganz klares Nein!
Ganz im Gegenteil: Es hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn Ihnen Personen, die überhaupt keinen geschäftlichen Kontakt zu Ihnen hatten (Fake-Bewertungen) negative Google Bewertungen schreiben oder wenn Ihr Ruf in unzulässigerweise geschädigt wird. Hier gegen sollten Sie sich guten Gewissens wehren und derartige Bewertungen löschen lassen.
Angriffe auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter durch unberechtigte Negativbewertungen sind kein Kavaliersdelikt!
Nachfolgend haben wir zwei der wichtigsten Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre verlinkt:
BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20
(Geschäftliche Beziehung ist Grundvoraussetzung, um eine Google Bewertung abgeben zu dürfen)
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22
(reine Kontaktaufnahme durch Mitbewerber genügt nicht, es ist immer Geschäftsbeziehung erforderlich, damit bewertet werden darf).
Nicht jede Bewertung bzw. Rezension ist gleich, so dass es leider kein Pauschalargument gibt, mit dem jede Bewertung angefochten werden kann.
Vielmehr kommt es auf die Art der Bewertungen an: handelt es sich um eine anonyme 1-Sterne-Bewertung oder um die Rezension eines ehemaligen Mitarbeiters oder gar um strafbare Schmähkritik?
In allen eben genannten Fällen sind unterschiedliche Argumentationen und verschiedene Google Richtlinien einschlägig. Auch kommen je nach Art der Bewertungen unterschiedliche Gerichsentscheidungen zur Anwendung, auf welche die Löschanträge gestützt werden.
Sofern der Bewerter bzw. die Bewerterin mit seinem/ihrem Klarnamen bewertet hat, ist die Sache noch recht einfach.
Schwieriger wird es allerdings, wenn die Bewertung (bewußt) anonym abgegeben wurde, auf den ersten Blick somit für das bewertete Unternehmen nicht erkennbar ist, wer überhaupt bewertet hat.
In unserem Blogartikel finden Sie weitere Hinweise, welche Möglichkeiten bestehen, um den Verfasser einer negativen Google Bewertung ausfindig zu machen.
Leider nein!
Nach geltender Rechtsprechung müssen Unternehmen es hinnehmen, im Internet bewertet zu werden. Darum lässt sich weder die Bewertungsfunktion ausschalten noch ein einzelner Bewerter bei Google sperren.
Dies heißt aber noch lange nicht, dass Sie sich alles gefallen lassen müssen. Negative und unberechtigte Google Bewertungen können und sollten Sie löschen lassen, schließlich geht es um Ihren guten Ruf und den Ihres Unternehmens.
Derzeit bieten wir unsere Dienstleistung ausschließlich für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland an.
Nach eigenen Angaben ergreift Google verschiedene Maßnahmen, um Fake-Bewertungen und Rezensionen zu erkennen und zu verhindern.
Am 22.11.2023 hat Google in einem Blog-Post mitgeteilt, wie das Unternehmen gegen Fake-Bewertungen vorgeht. Hier finden Sie den Blog-Post von Google
Im Grundsatz ja!
Erfahrungsgemäß sind die Erfolgsaussichten jedoch etwas geringer, wenn z. B. aus dem Foto hervorgeht, dass es einen Kundenkontakt gegeben hat (z. B. Gast in einem Restaurant fügt seiner Google Rezension ein Foto der Rechnung bei, aus dem sich der Name des bewerteten Unternehmens ergibt).
In derartigen Fällen besteht jedoch wie bei jeder anderen Bewertungen die Möglichkeit, den Inhalt anzugreifen. Gute Erfolgsaussichten bestehen insbesondere dann, wenn eine bebilderte Bewertung Schmähkritik oder unwahre Tatsachen über das bewertete Unternehmen beinhaltet.
Grundsätzlich kann in technischer Hinsich jeder eine Bewertung bzw. Rezension abgeben, der über ein Google Konto verfügt.
In rechtlicher Hinsicht ist jedoch nicht jeder berechtigt Bewertungen für ein Unternehmen zu schreiben. Bewertungen die abgegeben werden, weil eine Werbeaussage des bewerteten Unternehmens nicht gefällt oder die vom Hörensagen stammen, sind nicht zulässig.
Voraussetzung ist sowohl nach den Google Inhaltsrichtlinien als auch nach der Rechtsprechung, dass es einen geschäftlichen Kontakt zwischen dem Bewerter und dem bewerteten Unternehmen gegeben hat.
Dies hat jüngst auch der BGH mit seinem Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20 bestätigt.
Grundsätzlich kann beinahe jede Google Bewertung durch einen Rechtsanwalt angefochten werden, auch wenn es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Bewertung ohne Inhalt (also z.B. 1-Sterne-Bewertung ohne Kommentar) handelt.
Google ist laut Vorgabe des Bundesgerichthofs dazu verpflichtet, der anwaltlichen Aufforderung zur Löschung ordnungsgemäß nachzugehen. Sollte Google diese Prüfpflicht verletzen, haftet Google selber gegenüber dem bewerteten Unternehmen.
Wir geben immer Vollgas, damit Ihre störenden Google Bewertungen und Rezensionen so schnell wie möglich entfernt werden können und Ihren guten Ruf nicht lange beeinträchtigen. Daher reichen Ihren Löschungsauftrag in weniger als 24h werktags nach Beauftragung bei Google ein.
Über den aktuellen Bearbeitungsstand bei Google informieren wir Sie stetig per E-Mail. Das Löschverfahren dauert im Normalfall ca. 10 – 14 Tage.
Teilweise geht es sogar deutlich schneller. Wir hatten schon Fälle, in denen Google die beanstandete Bewertung sogar am Tag der Einreichung des Löschantrages entfernt hat.
Sofern die beanstandete Google Bewertung offensichtlichen gegen die Inhaltsrichtlinien von Google verstößt oder der Bewerter nach der Beanstandung die Bewertung von sich aus herausnimmt, kann es im Einzelfall auch nur wenige Tage dauern, bis die beanstandete Bewertung beseitigt ist.
Hier finden Sie den Ablauf genau beschrieben: Dauer und Ablauf eines Löschverfahrens
Unsere Erfolgsquote bei der Löschung negativer Google Bewertungen sind aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Google sehr hoch.
Nur in seltenen Fällen ist eine Bewertung nicht löschbar, wenn die Bewertung entweder berechtigt ist, also weder gegen geltendes Recht noch gegen die Google Richtlinien verstößt und der Bewertende es schafft, gegenüber Google nachvollziehbar darzulegen und nachzuweisen, dass der Inhalt der Bewertung wahrheitsgemäß ist.
In sehr seltenen Fällen weigert Google sich auch Bewertungen zu löschen, obwohl diese gelöscht werden müssten. Hier bleiben wir aber hartnäckig.
Teilweise bekommen wir auch hartnäckige Bewertungen doch noch nach dem 2. bis 3. mal Nachhaken gelöscht.
Aber auch wenn Google eine Bewertung zu unrecht nicht löscht, helfen wir Ihnen gerne mit weiteren Maßnahmen gegen Google oder den Bewerter, wie z. B. einer Abmahnung gegen Google oder einer gerichtlichen Klage, weiter.
Hiervon raten wir dringend ab!
Zwar können Sie die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen selbst beantragen, jedoch sind die Erfolgsaussichten hierbei deutlich geringer. Ohne anwaltliches Vorgehen und insbesondere ohne genaue Benennung der einschlägigen Gesetze und Urteile, die zu Ihrem Fall passen, warten Sie meist vergeblich auf eine Reaktion von Google.
Durch eine ungünstige Formulierung können Sie eine prinzipiell löschbare Google Bewertung im schlimmsten Fall sogar nachhaltig unlöschbar machen.
Hierzu ein Beispiel:
Wenn Sie beispielsweise Google gegenüber zu verstehen geben, dass es sich bei dem betreffenden Bewerter bzw. Bewerterin um einen Kunden handeln könnte, obwohl dies gar nicht der Fall ist, kann dies im Einzelfall die betreffende Bewertung unlöschbar machen.
Vereinzelt lässt sich eine negative Google Bewertung nicht löschen, da diese leider aus rechtlicher Sicht berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Bewerter gegenüber Google nachweisen kann, dass es tatsächlich einen Kundenkontakt zu bewerteten Unternehmen gegeben hat und entweder seine Tatsachenbehauptungen zutreffend sind oder es sich um eine schutzfähige Meinungsäußerung des Bewerters handelt.
In Einzelfällen lassen sich sogar unberechtigte Bewertungen nicht löschen, weil das bewertete Unternehmen selber einen Löschversuch gestartet hat und dabei ungeschickt argumentiert hat.
Ein Beispiel (das wir in der Praxis leider recht häufig sehen):
Das bewertete Unternehmen kommuniziert gegenüber Google, dass es sich bei dem Bewerter um einen Kunden handele (obwohl dieses nicht nachgeprüft wurde).
In diesem Fall eines untauglichen Löschversuchs kann leider auch eine anwaltliche Argumentation nicht mehr viel helfen. Daher unsere ausdrückliche Empfehlung:
Nicht selber löschen, sondern von Anfang an fachanwaltliche Unterstützung hinzuziehen.
Wir empfehlen negative Google Bewertungen nicht zu kommentieren. Nach unserer Erfahrung führt das Kommentieren einer Bewertung bzw. Rezension dazu, dass die Erfolgsquote rapide sinkt. Eine an sich löschbare Bewertung kann im schlimmsten Fall sogar unlöschbar werden.
Falls Sie eine negative Google Bewertung bereits kommentiert haben sollten, läßt sich dies „retten“, indem Sie Ihre Antwort unter der Bewertung vor dem Löschvorgang einfach in Ihrem Google Unternehmensprofil löschen.
Positive Google Bewertungen sollten Sie aber auf jeden Fall kommentieren. Zudem freut sich auch Ihr Kunde, dass Sie seine Bewertung wahrgenommen haben.
Wir raten aus unserer bisherigen Erfahrung dringend davon ab, eigene Löschversuche zu starten, weil dies leider nur in den seltendsten Fällen funktioniert.
Die Erfolgsaussichten sind am höchsten, wenn bereits der erste Löschversuch fachlich und professionell durchgeführt wird. Zudem kann eine ungeschickte Argumentation dazu führen, dass eine an sich löschbare Bewertung unlöschbar wird.
Hiervon raten wir dringend ab!
Neben moralischen Bedenken sprechen vor allem zwei Gründe dafür keine 5-Sterne-Bewertungen zu kaufen, die nicht echt sind (Fake-Bewertungen)
Erstens merken Google und auch potenzielle Kunden oftmals, ob eine Bewertung echt ist oder nicht.
Zweitens ist es schlichtweg illegal (wettbewerbswidrig), durch gekaufte Bewertungen seinen Schnitt bei Google zu verbessern.
Daher lautet unsere Empfehlung:
Unberechtigte Google Bewertungen löschen lassen.
Übrigens hat auch das Landgericht München I mit seinem ganz aktuellen Urteil vom 24.07.23 (Az. 37 O 11887/21) entschieden, dass es unzulässig ist, unechte Internet-Bewertungen zu kaufen (in dem Fall ging es um Hotelbewertungen auf Holidaycheck.de; diese Entscheidung ist aber vom Rechtsgedanken auch auf Google Bewertungen übertragbar).
Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des LG München I.
Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge:
Mit „Bewertung“ ist die Abgabe der bekannten Sterne gemeint. Es handelt sich somit um die Gesamtbewertung eines Unternehmens, vergleichbar mit dem Schulnotensystem.
Eine „Rezension“ ist ein individueller schriftlicher Kommentar oder Feedback, den ein Benutzer zu einem bestimmten Unternehmen oder Ort auf Google (Maps) abgibt.
Im Internet sind mehrere Studien mit Statistiken und konkreten Zahlen rund um das Thema „Google Bewertungen“ zu finden.
Hier finden Sie eine der wichtigsten und aktuellsten Studien von digital lokal zu diesem Thema.
Zur Vertiefung empfehlen wir unseren aktuellen Blogbeitrag mit vielen Verlinken auf Studien zu Google Bewertungen.
Unsere hohe Erfolgsquote ergibt sich, weil wir die Google Bewertungen im Vorfeld sorgfältig prüfen und unserer langjähriger Erfahrung aus der Löschung von mehreren 1000 Bewertungen (pro Jahr) sowie einer ständiger Optimierung unserer internen Arbeitsabläufe und Prozesse.
Zunächst prüfen wir sorgfältig, ob die betreffende Google Bewertung gegen geltendes Recht bzw. die Google Inhaltsrichtlinien verstößt.
Wir haben über die letzten Jahre unsere Argumentationen gegenüber Google ständig verbessert und wissen daher genau, wie wir eine sehr hohe Erfolgsquote erreichen können.
Wir greifen Bewertungen stets mit möglichst vielen Argumenten an, insbesondere indem wir sowohl die einschlägigen Google Richtlinien als auch zusätzlich die richtigen Gesetze und passenden Urteile anführen.
Schließlich nimmt Google uns auch ernst, weil Google genau weiß, dass bei einer unberechtigten Verweigerung einer Bewertungslöschung mit gerichtlichen Maßnahmen (zum Beispiel einer Klage) gerechnet werden muß.
Google Bewertungen und Rezensionen sind rechtswidrig, wenn diese entweder gegen die Google Inhaltsrichtlinien (die zum Stand 28.11.2023 gültigen Google Inhaltsrichtlinien finden Sie hier) oder gegen geltende Gesetze.
Sowohl nach den Google Inhaltsrichtlinien als auch nach dem Gesetz sind insbesondere folgende Bewertungen unzulässig (die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend):
- Beleidigungen, Verleumdung und üble Nachrede (diese sind sogar strafbar gem. §§ 185, 186, 187 StGB)
- Schmähkritik
- Unwahre Tatsachenbehauptungen
- Verstöße gegen den Datenschutz
- Fake-Bewertungen von Personen, die keine Kunden sind
Sie haben noch Fragen zum Thema "Google Bewertung löschen"?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht es zum Gespräch:
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Kontakt
Sie haben noch Fragen rund um das Thema „Negative Google Bewertungen löschen“ oder wollen uns erst einmal näher kennenlernen?
Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder hinterlassen uns eine Nachricht über das Kontaktformular! Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz & Urheber- und Medienrecht
Seit 2008 habe ich zusammen mit meinem Team schon weit über 10.000 Mandanten und Mandantinnen geholfen und erfolgreich mehrere tausend Google Bewertungen gelöscht.
**Laut einer Studie von Brightlocal zum Thema Internetbewertungen: Local Consumer Review Survey 2024