Google Bewertung löschen lassen

schnell, preiswert, zuverlässig mit uns in unter 24 h Löschantrag bei Google einreichen

Sehr hohe Erfolgsquote

Wir löschen Ihre negativen Google Bewertungen mit einer sehr hohen Erfolgsquote dank unserer langjährigen Erfahrung mit Google.

Festpreis ohne Überraschungen

Wir löschen Ihre Google Bewertung zum günstigen Festpreis.
Bei Großmengen sind Sonderrabatte möglich. Fragen Sie gerne unverbindlich nach!

Kostenfreie Einschätzung

Wir prüfen kostenlos und völlig unverbindlich Ihre Erfolgschancen auf Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen BEVOR Sie uns beauftragen. Ohne Erfolgsaussichten, keine Kosten!

Spezialisiert auf
Google

Wir sind hochspezialisiert und fokussieren uns seit mehreren Jahren ausschließlich auf die Löschung von Bewertungen und Rezensionen auf Google (Maps).

Fachanwalt Dr. Newerla

Individuelle Bearbeitung Ihres Falls durch unseren spezialisierten
Fachanwalt für IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber & Medienrecht Dr. Danjel-Philippe Newerla mit über 15 Jahren Berufserfahrung.

Blitzschnelle Bearbeitung

Wir reichen Ihre negativen Google Bewertungen werktags in unter 24 Stunden für Sie bei Google zur Löschung ein.

Sofortauftrag einreichen

Google Bewertung löschen mit unserem Sofortauftrag!

Füllen Sie einfach und bequem unseren Sofortauftrag aus.

Nach Eingang Ihres Sofortauftrages schätzen wir für Sie kostenfrei und völlig unverbindlich die Erfolgsaussichten der Löschung Ihrer Bewertungen ein. Anschließend melden wir uns schnellstens bei Ihnen mit unserem Prüfungsergebnis zurück.

Wenn Sie uns im Anschluss beauftragen möchten, reichen wir für Sie innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung Ihre negativen Google Bewertungen zur Löschung ein.

Einfach und unkompliziert Bewertungen auf Google löschen

Das ist der Ablauf:

Google Bewertungen löschen in 3 einfachen Schritten

Erstgespräch vereinbaren

Sichern Sie sich Ihr kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0471 483 99 88 - 0.

Kostenlose
Einschätzung

Wir prüfen die Erfolgschancen auf Löschung Ihrer Google Bewertungen kostenlos.

Bewertungen löschen

Nach Beauftragung reichen wir gerne für Sie innerhalb von 24h Ihren Löschantrag direkt bei Google ein.

Mitbewerber abhängen

Welches Unternehmen (z. B. Restaurant) würden Sie besuchen? Das eine hat 2,3 Sterne, das andere 4,8 Sterne! So einfach ist das!

Bei Google mehr Erfolg haben

Positive Bewertungen und Rezensionen können Ihre Chancen auf neue Kundenkontakte erhöhen.

Attraktiv für neue Mitarbeiter sein

Ein hoher Bewertungsdurchschnitt auf Google (Maps) trägt erheblich zu Ihrer Arbeitgeberattraktivität bei, weil nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch potenzielle Mitarbeiter Ihre Google Bewertungen lesen.

Google Bewertung löschen

Qualität überzeugt

Positive Google Bewertungen signalisieren dem Kunden hohe Qualität und Professionalität und sind Ihr Aushängeschild im Internet.

Vertrauen schaffen

98% aller Menschen lesen laut Studie gelegentlich Online Bewertungen.**

Image verbessern

Je mehr positive Bewertungen und Rezensionen, desto besser werden Sie von Neukunden wahrgenommen.

Mehr Kunden = Mehr Umsatz

Positive Bewertungen auf Google (Maps) wirken sich auf direktem Weg positiv auf Ihren Umsatz aus.

Warum sollten Sie uns die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen anvertrauen?

Vorteile einer professionellen Fachanwalts­kanzlei:

Mit uns beauftragen Sie einen Profi zur Löschung negativer Google Bewertungen!  

Selbst versuchen

Darum sollten Sie nicht versuchen  negative Google Bewertungen selbst zu löschen: 

Google Bewertung löschen

Bewertungsbeseitiger

Einige Gründe, weshalb eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei die richtige Wahl ist, wenn es um die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen geht:

Agentur

Vieles spricht dagegen! Warum keine Agentur zur Löschung negativer Google Bewertungen?

Google Bewertung entfernen - fair und transparent

Unsere Preispakete

Mit unseren Festpreis-Paketen zahlen Sie immer nur das, was Sie wirklich brauchen. In allen Paketen erhalten Sie die volle Leistung, bloß die Anzahl der negativen Google Bewertungen unterscheidet sich.

Je mehr Google Bewertungen Sie beauftragen zum Löschen / Entfernen, desto günstiger wird es!

Lila

1 - 2 Bewertungen
98* je Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden

Gelb

3 - 6 Bewertungen
78* je Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden

Orange

Ab 7 Bewertungen
68* je Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Kontaktieren Sie uns direkt und wir prüfen gerne kostenlos für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung greift und die Kosten unserer Beauftragung übernimmt! Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit den verschiedenen Rechtsschutzversicherungen!

Wann muss ich bezahlen?

Bei uns gibt es keine Vorkasse:

Sie zahlen erst nach Einreichung des Löschantrages und nach Rechnungserhalt bequem per Überweisung oder Paypal. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenfrei!

Hier finden Sie Aktuelles rund um das Thema "Google Bewertungen löschen" (auch Kurioses und Lustiges)

BewertungsBlog

FAQ

Alles was Sie rund um das Thema "Google Bewertungen löschen" wissen müssen

Klingt das für Sie irgendwie kompliziert oder haben Sie noch Fragen? Wir beantworten Ihnen hier in unserem „FAQ-Bereich“ die häufigsten Fragen rund um das Löschen und Entfernen von Google Bewertungen!

Es handelt sich um „echte“ Fragen, die uns fast täglich in unserer Beratungspraxis von Mandantinnen und Mandanten gestellt werden. Wenn Sie Ihre Frage hier nicht finden sollten, senden Sie uns gerne eine E-Mail (info@bewertungsbeseitiger.de) oder rufen Sie uns an (0471 483 99 88 – 0).

Mit uns beauftragen Sie eine Fachanwaltskanzlei mit über 15 Jähriger Berufserfahrung. Dies bietet Ihnen viele Vorteile. Google erhält täglich tausende Löschungsanfragen von Privatpersonen oder z.B. Agenturen. 

Wir wissen aufgrund unserer hohen Spezialisierung und langjähriger Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen genau, wie wir gegenüber Google argumentieren müssen, um lange Bearbeitungszeiten umgehen. 

Wir können die meisten der Bewertungen innerhalb von ca. 2-3 Wochen aus Ihrem Google Unternehmerprofil bzw. aus Google Maps löschen lassen. 

Löschagenturen sind nach der Rechtsprechung vieler Gerichte (z. B. LG Hamburg vom 11.02.2022, Az. 312 O 23/23 sowie LG Stuttgart vom 25.02.2021, Az. 11 O 543/20) nicht berechtigt, Google Bewertungen für Kunden zu löschen.

Aber auch aus anderen Gründen ist eine Fachanwaltskanzlei vorzuziehen: Agenturen können nur „schreiben“ (und das weiß auch Google).

Rechtsanwälte hingegen können nicht nur „schreiben“, sondern für Ihre Mandantinnen und Mandanten auch klagen.

Wir haben also ganz andere Druckmittel zur Durchsetzung Ihrer Löschansprüche als ein nicht anwaltlicher Dienstleister.

Uns ist es wichtig, unseren Kundinnen und Kunden ein sehr gutes Preisleistungsverhältnis zu bieten.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und erprobten Strategien und Arbeitsprozessen können wir Ihnen unsere Dienstleistung trotz hoher Qualität preiswert  anbieten.

Ganz einfach:

Erst wenn Sie wirklich möchten!

Bevor wir für Sie tätig werden prüfen wir mit Ihnen zusammen Ihre Erfolgsaussichten in einem kostenlosen Erstgespräch. In diesem Gespräch sprechen wir über die einzelnen Google Bewertungen, die Sie löschen möchten und klären Ihre Fragen. Uns ist  wichtig, dass Sie ein gutes Gefühl haben und keine Frage offen bleibt.

Selbstverständlich dürfen Sie uns auch gerne per E-Mail kontaktieren (info@bewertungsbeseitiger.de).

Anschließend entscheiden Sie ganz in Ruhe, ob Sie uns mit der Löschung Ihrer Negativbewertungen beauftragen möchten. Erst nach Beauftragung fallen Kosten für Sie an. Wir arbeiten also nicht auf Vorkasse-Basis.

Die meisten Firmen-Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten für das Löschen von Google Bewertungen zum Teil oder sogar in vollem Umfang ab, sofern die Beantragung der Löschung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt.

Je nach Versicherungsumfang kann es sein, dass gegebenenfalls ein Selbstbehalt sowie die Umsatzsteuer anfallen. Dies prüfen wir gerne für Sie in einem persönlichen Gespräch. 

Rufen Sie uns gerne an unter 0471 483 99 88 – 0.

Zur Vertiefung hier unser Blog-Beitrag: „Google Bewertungen mit Rechtsschutzversicherung löschen lassen“

Ja, auch Google Bewertungen mit 2,3 und 4 Sternen sind löschbar! Hier gelten die gleichen Regeln wie für Google Bewertungen mit nur einem Stern. Sofern eine solche 2- Sterne, 3-Sterne oder 4-Sterne-Bewertung gegen geltendes Recht verstößt, kann diese grundsätzlich gelöscht werden.

Das beste Mittel gegen negative Google Bewertungen ist ein guter Kundenservice. Wenn Ihre Kunden mit Ihnen zufrieden sind, werden Sie nicht auf die Idee kommen, Sie schlecht zu bewerten.

Leider lässt es sich in der Praxis nicht gänzlich vermeiden, negative Google-Bewertungen zu bekommen. So besteht das Risiko von Fake-Bewertungen (also erfundenen Bewertungen, die nicht von Kunden stammen) für jedes Unternehmen, dass ein Google Unternehmensprofil hat bzw. bei Google Maps gelistet ist.

Kunden berichten uns z. B. häufig, dass schlechte Google Bewertungen bzw. Rezensionen von Mitbewerbern, ehemaligen Mitarbeitern oder von Personen aus dem privaten Umfeld stammen.

Gerne helfen wir Ihnen, um derartige unberechtigte Bewertungen zu löschen und Ihren guten Ruf im Internet wiederherzustellen.

Ein ganz klares Nein! 

Ganz im Gegenteil: Es hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn Ihnen Personen, die überhaupt keinen geschäftlichen Kontakt zu Ihnen hatten (Fake-Bewertungen) negative Google Bewertungen schreiben oder wenn Ihr Ruf in unzulässigerweise geschädigt wird. Hier gegen sollten Sie sich guten Gewissens wehren und derartige Bewertungen löschen lassen.

Angriffe auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter durch unberechtigte Negativbewertungen sind kein Kavaliersdelikt!

Nachfolgend haben wir zwei der wichtigsten Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre verlinkt:

BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20

(Geschäftliche Beziehung ist Grundvoraussetzung, um eine Google Bewertung abgeben zu dürfen)

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22

(reine Kontaktaufnahme durch Mitbewerber genügt nicht, es ist immer Geschäftsbeziehung erforderlich, damit bewertet werden darf).

Nicht jede Bewertung bzw. Rezension ist gleich, so dass es leider kein Pauschalargument gibt, mit dem jede Bewertung angefochten werden kann.

Vielmehr kommt es auf die Art der Bewertungen an: handelt es sich um eine anonyme 1-Sterne-Bewertung oder um die Rezension eines ehemaligen Mitarbeiters oder gar um strafbare Schmähkritik?

In allen eben genannten Fällen sind unterschiedliche Argumentationen und verschiedene Google Richtlinien einschlägig. Auch kommen je nach Art der Bewertungen unterschiedliche Gerichsentscheidungen zur Anwendung, auf welche die Löschanträge gestützt werden.

Sofern der Bewerter bzw. die Bewerterin mit seinem/ihrem Klarnamen bewertet hat, ist die Sache noch recht einfach.

Schwieriger wird es allerdings, wenn die Bewertung (bewußt) anonym abgegeben wurde, auf den ersten Blick somit für das bewertete Unternehmen nicht erkennbar ist, wer überhaupt bewertet hat.

In unserem Blogartikel finden Sie weitere Hinweise, welche Möglichkeiten bestehen, um den Verfasser einer negativen Google Bewertung ausfindig zu machen.

Leider nein!

Nach geltender Rechtsprechung müssen Unternehmen es hinnehmen, im Internet bewertet zu werden. Darum lässt sich weder die Bewertungsfunktion ausschalten noch ein einzelner Bewerter bei Google sperren.

Dies heißt aber noch lange nicht, dass Sie sich alles gefallen lassen müssen. Negative und unberechtigte Google Bewertungen können und sollten Sie löschen lassen, schließlich geht es um Ihren guten Ruf und den Ihres Unternehmens.

Derzeit bieten wir unsere Dienstleistung ausschließlich für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland an.

Nach eigenen Angaben ergreift Google verschiedene Maßnahmen, um Fake-Bewertungen und Rezensionen  zu erkennen und zu verhindern.

Am 22.11.2023 hat Google in einem Blog-Post mitgeteilt, wie das Unternehmen gegen Fake-Bewertungen vorgeht. Hier finden Sie den Blog-Post von Google

Im Grundsatz ja!

Erfahrungsgemäß sind die Erfolgsaussichten jedoch etwas geringer, wenn z. B. aus dem Foto hervorgeht, dass es einen Kundenkontakt gegeben hat (z. B. Gast in einem Restaurant fügt seiner Google Rezension ein Foto der Rechnung bei, aus dem sich der Name des bewerteten Unternehmens ergibt).

In derartigen Fällen besteht jedoch wie bei jeder anderen Bewertungen die Möglichkeit, den Inhalt anzugreifen. Gute Erfolgsaussichten bestehen insbesondere dann, wenn eine bebilderte Bewertung Schmähkritik oder unwahre Tatsachen über das bewertete Unternehmen beinhaltet.

Grundsätzlich kann in technischer Hinsich jeder eine Bewertung bzw. Rezension abgeben, der über ein Google Konto verfügt.

In rechtlicher Hinsicht ist jedoch nicht jeder berechtigt Bewertungen für ein Unternehmen zu schreiben. Bewertungen die abgegeben werden, weil eine Werbeaussage des bewerteten Unternehmens nicht gefällt oder die vom Hörensagen stammen, sind nicht zulässig.

Voraussetzung ist sowohl nach den Google Inhaltsrichtlinien als auch nach der Rechtsprechung, dass es einen geschäftlichen Kontakt zwischen dem Bewerter und dem bewerteten Unternehmen gegeben hat.

Dies hat jüngst auch der BGH mit seinem Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20 bestätigt.

Grundsätzlich kann beinahe jede Google Bewertung durch einen Rechtsanwalt angefochten werden, auch wenn es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Bewertung ohne Inhalt (also z.B. 1-Sterne-Bewertung ohne Kommentar) handelt. 

Google ist laut Vorgabe des Bundesgerichthofs dazu verpflichtet, der anwaltlichen Aufforderung zur Löschung ordnungsgemäß nachzugehen. Sollte Google diese Prüfpflicht verletzen, haftet Google selber gegenüber dem bewerteten Unternehmen.

Wir geben immer Vollgas, damit Ihre störenden Google Bewertungen und Rezensionen so schnell wie möglich entfernt werden können und Ihren guten Ruf nicht lange beeinträchtigen. Daher reichen Ihren Löschungsauftrag in weniger als 24h werktags nach Beauftragung bei Google ein. 

Über den aktuellen Bearbeitungsstand bei Google informieren wir Sie stetig per E-Mail. Das Löschverfahren dauert im Normalfall ca. 2-3 Wochen.

Teilweise geht es sogar deutlich schneller. 

Sofern die beanstandete Google Bewertung offensichtlichen gegen die Inhaltsrichtlinien von Google verstößt oder der Bewerter nach der Beanstandung die Bewertung von sich aus herausnimmt, kann es im Einzelfall auch nur wenige Tage dauern, bis die beanstandete Bewertung beseitigt ist.

Hier finden Sie den Ablauf genau beschrieben: Dauer und Ablauf eines Löschverfahrens 

Ja! 1-Sterne-Bewertungen ohne Kommentar (also ohne Text) auf Google (Maps) verletzen laut einem Urteil des Landesgerichts Lübeck aus dem Jahr 2018  das allgemeine Persönlichkeitsrecht des bewerteten Unternehmens und sind daher stets löschbar (LG Lübeck, Urt. v. 16.06.2018, Az. I O 59/17.). Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerter Kunde ist oder nicht! Auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Urt. v. 23.12.2022, Az. U 83/22) sowie das OLG Karlsruhe (Beschluss v. 06.07.2020, Az. 6 W 49/19) haben entschieden, dass eine 1-Sterne-Bewertung von einer Person, die nicht als Kunde zugeordnet werden kann (anonyme bzw. Fake-Bewertung) unzulässig und daher von Google zu löschen ist.

Unsere Erfolgsquote bei der Löschung negativer Google Bewertungen sind aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Google sehr hoch. 

Nur in seltenen Fällen ist eine Bewertung nicht löschbar, wenn die Bewertung entweder berechtigt ist, also weder gegen geltendes Recht noch gegen die Google Richtlinien verstößt und der Bewertende es schafft, gegenüber Google nachvollziehbar darzulegen und nachzuweisen, dass der Inhalt der Bewertung wahrheitsgemäß ist.

In sehr seltenen Fällen weigert Google sich auch Bewertungen zu löschen, obwohl diese gelöscht werden müssten. Hier bleiben wir aber hartnäckig.

Teilweise bekommen wir auch hartnäckige Bewertungen doch noch nach dem 2. bis 3. mal Nachhaken gelöscht.

Aber auch wenn Google eine Bewertung zu unrecht nicht löscht, helfen wir Ihnen gerne mit weiteren Maßnahmen gegen Google oder den Bewerter, wie z. B. einer Abmahnung gegen Google oder einer gerichtlichen Klage, weiter.

Hiervon raten wir dringend ab!

Zwar können Sie die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen selbst beantragen, jedoch sind die Erfolgsaussichten hierbei deutlich geringer. Ohne anwaltliches Vorgehen und insbesondere ohne genaue Benennung der einschlägigen Gesetze und Urteile, die zu Ihrem Fall passen, warten Sie meist vergeblich auf eine Reaktion von Google.

Durch eine ungünstige Formulierung können Sie eine prinzipiell löschbare Google Bewertung im schlimmsten Fall sogar nachhaltig unlöschbar machen.

Hierzu ein Beispiel:

Wenn Sie beispielsweise Google gegenüber zu verstehen geben, dass es sich bei dem betreffenden Bewerter bzw. Bewerterin um einen Kunden handeln könnte, obwohl dies gar nicht der Fall ist, kann dies im Einzelfall die betreffende Bewertung unlöschbar machen.

 

Vereinzelt lässt sich eine negative Google Bewertung nicht löschen, da diese leider aus rechtlicher Sicht berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Bewerter gegenüber Google nachweisen kann, dass es tatsächlich einen Kundenkontakt zu bewerteten Unternehmen gegeben hat und entweder seine Tatsachenbehauptungen zutreffend sind oder es sich um eine schutzfähige Meinungsäußerung des Bewerters handelt.

In Einzelfällen lassen sich sogar unberechtigte Bewertungen nicht löschen, weil das bewertete Unternehmen selber einen Löschversuch gestartet hat und dabei ungeschickt argumentiert hat.

Ein Beispiel (das wir in der Praxis leider recht häufig sehen):

Das bewertete Unternehmen kommuniziert gegenüber Google, dass es sich bei dem Bewerter um einen Kunden handele (obwohl dieses nicht nachgeprüft wurde).

In diesem Fall eines untauglichen Löschversuchs kann leider auch eine anwaltliche Argumentation nicht mehr viel helfen. Daher unsere ausdrückliche Empfehlung:

Nicht selber löschen, sondern von Anfang an fachanwaltliche Unterstützung hinzuziehen.

Wir empfehlen negative Google Bewertungen nicht zu kommentieren. Nach unserer Erfahrung führt das Kommentieren einer Bewertung bzw. Rezension dazu, dass die Erfolgsquote rapide sinkt. Eine an sich löschbare Bewertung kann im schlimmsten Fall sogar unlöschbar werden.

Falls Sie eine negative Google Bewertung bereits kommentiert haben sollten, läßt sich dies „retten“, indem Sie Ihre Antwort unter der Bewertung vor dem Löschvorgang einfach in Ihrem Google Unternehmensprofil löschen.

Positive Google Bewertungen sollten Sie aber auf jeden Fall kommentieren. Zudem freut sich auch Ihr Kunde, dass Sie seine Bewertung wahrgenommen haben.

Wir raten aus unserer bisherigen Erfahrung dringend davon ab, eigene Löschversuche zu starten, weil dies leider nur in den seltendsten Fällen funktioniert.

Die Erfolgsaussichten sind  am höchsten, wenn bereits der erste Löschversuch fachlich und professionell durchgeführt wird. Zudem kann eine ungeschickte Argumentation dazu führen, dass eine an sich löschbare Bewertung unlöschbar wird.

Hiervon raten wir dringend ab!

Neben moralischen Bedenken sprechen vor allem zwei Gründe dafür keine 5-Sterne-Bewertungen zu kaufen, die nicht echt sind (Fake-Bewertungen)

Erstens merken Google und auch potenzielle Kunden oftmals, ob eine Bewertung echt ist oder nicht.

Zweitens ist es schlichtweg illegal (wettbewerbswidrig), durch gekaufte Bewertungen seinen Schnitt bei Google zu verbessern.

Daher lautet unsere Empfehlung:

Unberechtigte Google Bewertungen löschen lassen.

Übrigens hat auch das Landgericht München I mit seinem ganz aktuellen Urteil vom 24.07.23 (Az. 37 O 11887/21) entschieden, dass es unzulässig ist, unechte Internet-Bewertungen zu kaufen (in dem Fall ging es um Hotelbewertungen auf Holidaycheck.de; diese Entscheidung ist aber vom Rechtsgedanken auch auf Google Bewertungen übertragbar).

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des LG München I.

Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge:

Mit „Bewertung“ ist die Abgabe der bekannten Sterne gemeint. Es handelt sich somit um die Gesamtbewertung eines Unternehmens, vergleichbar mit dem Schulnotensystem.

 

Eine „Rezension“ ist ein individueller schriftlicher Kommentar oder Feedback, den ein Benutzer zu einem bestimmten Unternehmen oder Ort auf Google (Maps) abgibt.

Im Internet sind mehrere Studien mit Statistiken und konkreten Zahlen rund um das Thema „Google Bewertungen“ zu finden.

Hier finden Sie eine der wichtigsten und aktuellsten Studien von digital lokal zu diesem Thema.

Zur Vertiefung empfehlen wir unseren aktuellen Blogbeitrag mit vielen Verlinken auf Studien zu Google Bewertungen.

Unsere hohe Erfolgsquote ergibt sich, weil wir die Google Bewertungen im Vorfeld sorgfältig prüfen und unserer langjähriger Erfahrung aus der Löschung von mehreren 1000 Bewertungen (pro Jahr)  sowie einer ständiger Optimierung unserer internen Arbeitsabläufe und Prozesse.

Zunächst prüfen wir sorgfältig, ob die betreffende Google Bewertung gegen geltendes Recht bzw. die Google Inhaltsrichtlinien verstößt.  

Wir haben über die letzten Jahre unsere Argumentationen gegenüber Google ständig verbessert und wissen daher genau, wie wir  eine sehr hohe Erfolgsquote erreichen können.

Wir greifen Bewertungen stets mit möglichst vielen Argumenten an, insbesondere indem wir sowohl die einschlägigen Google Richtlinien als auch zusätzlich die richtigen Gesetze und passenden Urteile anführen.

Schließlich nimmt Google uns auch ernst, weil Google genau weiß, dass bei einer unberechtigten Verweigerung einer Bewertungslöschung mit gerichtlichen Maßnahmen (zum Beispiel einer Klage) gerechnet werden muß.

Google Bewertungen und Rezensionen sind rechtswidrig, wenn diese entweder gegen die Google Inhaltsrichtlinien (die zum Stand 28.11.2023 gültigen Google Inhaltsrichtlinien finden Sie hier) oder gegen geltende Gesetze.

Sowohl nach den Google Inhaltsrichtlinien als auch nach dem Gesetz sind insbesondere folgende Bewertungen unzulässig (die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend):

  • Beleidigungen, Verleumdung und üble Nachrede (diese sind sogar strafbar gem. §§ 185, 186, 187 StGB)
  • Schmähkritik
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Verstöße gegen den Datenschutz
  • Fake-Bewertungen von Personen, die keine Kunden sind

Sie haben noch Fragen zum Thema "Google Bewertung löschen"?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Hier geht es zum Gespräch:

Kostenloses Erstgespräch mit uns vereinbaren oder direkt anrufen!

Klicken Sie sich in nur 3 Schritten zum kostenlosen Erstgespräch inkl. Erfolgseinschätzung zu Ihren Google Bewertungen oder rufen Sie einfach direkt an:

Kontakt

Sie haben noch Fragen rund um das Thema „Negative Google Bewertungen löschen“ oder wollen uns erst einmal näher kennenlernen?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder hinterlassen uns eine Nachricht über das Kontaktformular! Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Google Bewertungen löschen

Dr. Danjel-Philippe Newerla

Fachanwalt für IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz & Urheber- und Medienrecht

 Seit 2008 habe ich zusammen mit meinem Team schon weit über 10.000 Mandanten und Mandantinnen geholfen und erfolgreich mehrere tausend Google Bewertungen gelöscht.

**Laut einer Studie von Brightlocal zum Thema Internetbewertungen: Local Consumer Review Survey 2024