Negative Google Bewertungen für Anwälte und Notare löschen

Wir reichen den Löschantrag in weniger als 24 Stunden (werktags) nach Ihrer Meldung bei Google ein

Negative Google-Bewertungen für Anwälte, Kanzleien und Notare löschen lassen

Eine ungerechtfertigte oder rufschädigende Google-Bewertung kann das Vertrauen potenzieller Mandantinnen und Mandanten erheblich beeinträchtigen. Gerade bei Rechtsanwälten, Anwaltskanzleien und Notaren spielt die Reputation eine entscheidende Rolle. Viele Menschen informieren sich vor der Kontaktaufnahme zunächst online. Bereits wenige negative Rezensionen können deshalb dazu führen, dass sich Interessenten für eine andere Kanzlei oder einen anderen Notar entscheiden.

Allerdings muss nicht jede schlechte Bewertung akzeptiert werden. Enthält eine Rezension unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende Inhalte oder verstößt sie gegen geltendes Recht beziehungsweise die Google-Richtlinien, bestehen häufig gute Chancen, ihre Entfernung durchzusetzen.

Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen, Kanzleien, Notare und Notarinnen bundesweit bei der Löschung unzulässiger Google-Bewertungen. Vor jedem Tätigwerden prüfen wir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich. Anschließend übernehmen wir die vollständige rechtliche Kommunikation mit Google und setzen Ihre berechtigten Ansprüche professionell durch.

Zahlreiche Anwälte und Notare versuchen zunächst selbst, eine Rezension über die Meldefunktion von Google entfernen zu lassen. Erfahrungsgemäß bleiben solche Anfragen jedoch häufig erfolglos oder werden ohne nähere Begründung zurückgewiesen. Ein anwaltlich begründeter Löschantrag bietet regelmäßig deutlich bessere Erfolgsaussichten, da sämtliche rechtlichen Argumente strukturiert aufbereitet und gegenüber Google fundiert dargelegt werden.

Seit vielen Jahren vertreten wir bundesweit Rechtsanwälte, Anwaltskanzleien, Fachanwälte, Notarinnen, Notare sowie weitere juristische Dienstleister. Dadurch kennen wir die besonderen Anforderungen rechtsberatender Berufe und wissen, worauf es bei der erfolgreichen Entfernung rechtswidriger Bewertungen ankommt.

Mit Ihrer Beauftragung übernehmen wir den gesamten Ablauf für Sie. Wir prüfen die beanstandete Google-Bewertung, erstellen den rechtlich fundierten Löschantrag und führen bei Bedarf den weiteren Schriftverkehr mit Google. Sie erhalten alle Leistungen transparent zum vereinbarten Festpreis.

So lassen Sie Google-Bewertungen für Ihre Kanzlei oder Ihr Notariat entfernen

Kostenfreie Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471 483 99 88 0 oder per E-Mail an info@bewertungsbeseitiger.de. Wir prüfen kostenlos, ob die beanstandete Bewertung rechtlich angreifbar ist und informieren Sie über die Erfolgsaussichten.

Rechtlich fundierter Löschantrag
Bestehen ausreichende Erfolgsaussichten, erstellen wir kurzfristig einen individuell begründeten Löschantrag und reichen diesen direkt bei Google ein. Dabei stützen wir uns auf die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden Vorgaben der Plattform.

Entfernung der Google-Bewertung
Wird unserem Antrag stattgegeben, löscht Google die rechtswidrige Rezension dauerhaft aus dem Unternehmensprofil Ihrer Anwaltskanzlei oder Ihres Notariats. So schützen Sie Ihren guten Ruf und stärken das Vertrauen bestehender sowie zukünftiger Mandanten.

Google Bewertungen und Rezensionen löschen mit unserem Sofortauftrag

Füllen Sie unseren Sofortauftrag aus und übermitteln Sie uns die betreffende Google-Bewertung.

Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und kostenfrei und bewerten die Erfolgsaussichten einer Löschung der Rezension auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung.

Nach Ihrer Beauftragung werden wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen tätig und reichen den  Löschantrag direkt bei Google ein.

Mitbewerber übertreffen

Welche Kanzlei würden Sie kontaktieren? Eine mit 4,3 oder 4,8 Sternen?

Bei Google mehr Erfolg haben

Positive Bewertungen und Rezensionen können Ihre Chancen auf neue Mandantinnen und Mandaten erhöhen.

Attraktiv für neue Mitarbeiter sein

Ein guter Schnitt bei den Google-Bewertungen steigert nicht nur das Vertrauen von möglichen Kunden, sondern macht auch auf Bewerber einen positiven Eindruck und stärkt so Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Google Bewertung löschen

Qualität überzeugt

Positive Google-Bewertungen vermitteln Ihren Mandantinnen und Mandanten Vertrauen in Qualität und Professionalität und dienen gleichzeitig als sichtbares Aushängeschild Ihrer Online-Präsenz.

Vertrauen schaffen

Laut Studien werfen rund 98 Prozent der Menschen zumindest gelegentlich einen Blick auf Online-Bewertungen.**

Image verbessern

Mit jeder zusätzlichen positiven Bewertung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von neuen Mandantinnen und Mandanten besonders positiv wahrgenommen werden.

Mehr Kunden = Mehr Umsatz

Gute Bewertungen auf Google Maps haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Kontaktbereitschaft Ihrer Mandantinnen und Mandanten und können damit den Umsatz Ihrer Kanzlei spürbar steigern.

Warum sollten Sie uns die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen anvertrauen?

Vorteile einer professionellen Fachanwalts­kanzlei:

Mit uns beauftragen Sie einen Profi zur Löschung negativer Google Bewertungen!  

Selbst versuchen

Darum sollten Sie nicht versuchen  negative Google Bewertungen selbst zu löschen: 

Google Bewertung löschen

Bewertungs­beseitiger

Einige Gründe, weshalb eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei die richtige Wahl ist, wenn es um die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen geht:

Agentur

Vieles spricht dagegen! Warum keine Agentur zur Löschung negativer Google Bewertungen?

Unsere Preispakete gegen negative Google-Bewertungen

Je mehr Google Rezensionen und Bewertungen Sie zur Löschung für Ihre Kanzlei beauftragen, desto günstiger wird es.

Fragen Sie gerne nach unseren Mengenrabatten ab 7 zu löschenden Bewertungen!

Lila
1 - 2 Bewertungen
98* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Gelb
3 - 6 Bewertungen
78* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Orange
Ab 7 Bewertungen
68* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Löschen von Google-Bewertungen?

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf – wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Versicherungen können Sie dabei auf unsere Kompetenz vertrauen.

Wann muss ich bezahlen?

Eine Vorauszahlung ist bei uns nicht erforderlich: Die Zahlung erfolgt erst nach Einreichung des Löschantrags und dem Erhalt unserer Rechnung – ganz unkompliziert per Überweisung oder PayPal. Das erste Gespräch bleibt für Sie selbstverständlich kostenfrei.

 

Mit uns haben Sie eine Fachanwaltskanzlei (unsere allgemeine Kanzleiwebseite finden Sie hier) an Ihrer Seite, die auf über 18 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Dieses Fachwissen bringt für Sie entscheidende Vorteile mit sich. Während Google täglich unzählige Löschungsanfragen erhält – sei es von Privatpersonen oder von sogenannten Löschagenturen – wissen wir dank unserer Spezialisierung genau, welche Argumente tatsächlich Gehör finden und wie sich unnötig lange Bearbeitungszeiten vermeiden lassen.

Wir können viele negative Bewertungen innerhalb von nur 24 Stunden aus Ihrem Google-Unternehmensprofil beziehungsweise aus Google Maps entfernen lassen. In manchen Fällen dauert es etwas länger, meist zwischen sechs und acht Tagen, bis Google die beanstandeten Einträge löscht.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte – etwa des LG Hamburg vom 11.02.2022 (Az. 312 O 23/23) oder des LG Stuttgart vom 25.02.2021 (Az. 11 O 543/20) – sind Löschagenturen rechtlich gar nicht befugt, Bewertungen im Auftrag von Kunden zu entfernen.

Doch nicht nur aus diesem Grund ist die Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei die bessere Wahl. Während Agenturen lediglich Schreiben aufsetzen können, haben Rechtsanwälte die Möglichkeit, zusätzlich gerichtliche Schritte gegen Google einzuleiten. Damit verfügen wir über ganz andere Druckmittel, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen – etwas, das ein nicht anwaltlicher Dienstleister nicht leisten kann.

Bewertungsbeseitiger ist ein Service der Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven. Besuchen Sie gerne unsere Kanzleiwebseite und machen Sie sich ein Bild über uns und unsere Arbeit.

Mit über 18 Jahren Berufserfahrung sind wir als spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Google 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen entsprechend versiert und wissen sehr genau, welche Bewertungen angreifbar sind und welche nicht. Google erhält täglich tausende Löschungsanfragen von Privatpersonen und Agenturen. Verständlicherweise möchte Google diese so wenig wie möglich bearbeiten, denn das kostet Google Geld.

Wir wissen, wie wir gegen Google und die abgegebenen 1-Sterne-Bewertungen argumentieren, um diese löschen zu lassen.

Die meisten Bewertungen werden innerhalb von ca. 6 bis 8 Tagen aus Ihrem Google Unternehmerprofil bzw. aus Google Maps entfernt. Oftmals können wir Google-Bewertungen sogar in unter 24 Stunden erfolgreich löschen!

Löschagenturen sind nach der Rechtsprechung vieler Gerichte (z. B. LG Hamburg vom 11.02.2022, Az. 312 O 23/23 sowie LG Stuttgart vom 25.02.2021, Az. 11 O 543/20) nicht berechtigt, Google Bewertungen für Kunden zu löschen.

Eine Agentur kann nur den Löschantrag einreichen. Wir können entsprechend klagen, was Google auch weiß.

Wir haben also ganz andere Druckmittel zur Durchsetzung Ihrer Löschansprüche als ein nicht anwaltlicher Dienstleister.

Viele Firmen-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für das Entfernen von negativen Google-Bewertungen ganz oder zumindest teilweise, sofern die Beantragung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt.

Abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag kann es vorkommen, dass ein Selbstbehalt oder die Umsatzsteuer zu berücksichtigen sind. Gerne prüfen wir für Sie in einem persönlichen Gespräch, ob Ihre Versicherung die Kosten trägt.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0471 483 99 88 0.

Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Blog-Beitrag: „Google-Bewertungen mit Rechtsschutzversicherung löschen lassen“.