Negative Google Bewertungen löschen für Hausverwaltungen

Wir reichen den Löschantrag in weniger als 24 Stunden (werktags) nach Ihrer Meldung bei Google ein

Negative Google-Bewertungen für Immobilienwaltung löschen lassen

Eine gute Bewertung bei Google ist für Hausverwaltungen und Immobilienverwaltungen oft ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter vergleichen häufig mehrere Anbieter, bevor sie eine Verwaltung beauftragen. Fällt das Bewertungsprofil negativ aus, kann dies dazu führen, dass potenzielle Auftraggeber einer anderen Hausverwaltung oder einem anderen Immobilienverwalter den Vorzug geben.

Allerdings ist nicht jede negative Rezension rechtlich zulässig. Werden in einer Google-Bewertung unwahre Tatsachen behauptet, beleidigende Aussagen veröffentlicht oder gegen gesetzliche Vorgaben sowie die Google-Richtlinien verstoßen, bestehen vielfach gute Erfolgsaussichten, die Entfernung der Bewertung zu erreichen.

Unsere spezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützt Hausverwaltungen, Immobilienverwaltungen, Hausverwalter, Immobilienverwalter, WEG-Verwaltungen, Mietverwaltungen und Gebäudeverwaltungen bundesweit bei der Durchsetzung berechtigter Löschungsansprüche. Vor einer Beauftragung analysieren wir den Einzelfall kostenfrei und unverbindlich und beurteilen die rechtlichen Erfolgsaussichten.

Zwar besteht die Möglichkeit, Bewertungen selbst über Google zu melden, in der Praxis führen solche Meldungen jedoch häufig nicht zum gewünschten Ergebnis. Ein anwaltlich ausgearbeiteter Löschantrag enthält eine fundierte rechtliche Begründung und erhöht regelmäßig die Wahrscheinlichkeit, dass Google die beanstandete Rezension sorgfältig prüft und entfernt.

Durch unsere langjährige Erfahrung vertreten wir zahlreiche Unternehmen aus der Immobilien- und Objektverwaltungsbranche. Wir kennen die typischen Problemstellungen bei Google-Bewertungen und übernehmen den gesamten Ablauf für Sie – von der rechtlichen Bewertung über die Kommunikation mit Google bis hin zur weiteren Korrespondenz, falls eine Stellungnahme erforderlich wird. Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. Alle Leistungen erfolgen zum transparenten Festpreis.

So entfernen wir rechtswidrige Google-Bewertungen für Hausverwaltungen und Immobilienverwaltungen

Unverbindliche Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471 483 99 88 0 oder per E-Mail an info@bewertungsbeseitiger.de. Nach einer kostenfreien Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob die beanstandete Google-Bewertung rechtlich angreifbar ist und wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen.

Ausarbeitung des Löschantrags
Bestehen ausreichende Erfolgsaussichten, erstellen wir einen individuell begründeten Löschantrag und reichen diesen direkt bei Google ein. Grundlage bilden die aktuelle Rechtsprechung sowie die geltenden Prüfungsmaßstäbe der Plattform.

Nachhaltiger Schutz Ihrer Online-Reputation
Wird unserem Antrag stattgegeben, entfernt Google die rechtswidrige Bewertung dauerhaft aus dem Unternehmensprofil Ihrer Hausverwaltung, Immobilienverwaltung oder WEG-Verwaltung. Dadurch stärken Sie das Vertrauen potenzieller Auftraggeber und verbessern nachhaltig die Wahrnehmung Ihres Unternehmens im Internet.

Google Bewertungen und Rezensionen löschen mit unserem Sofortauftrag

Übermitteln Sie uns die Google-Bewertung/en unkompliziert über unseren Sofortauftrag.

Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir den Sachverhalt unverbindlich und kostenfrei. Anschließend erhalten Sie auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Löschung.

Erteilen Sie uns den Auftrag, werden wir an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden tätig. Wir erstellen einen Löschantrag und reichen diesen direkt bei Google ein, damit die rechtswidrige Bewertung schnellstmöglich überprüft werden kann.

Mitbewerber übertreffen

Welches Unternehmen würden Sie kontaktieren?
Das mit 4,4 oder 4,8 / 4,9 oder 5,0 Sternen?

Bei Google mehr Erfolg haben

Positive Bewertungen und Rezensionen können Ihre Chancen auf neue Kundinnen und Kunden erhöhen.

Attraktiv für neue Mitarbeiter sein

Ein guter Schnitt bei den Google-Bewertungen steigert nicht nur das Vertrauen von möglichen Kunden, sondern macht auch auf Bewerber einen positiven Eindruck und stärkt so Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Google Bewertung löschen

Qualität überzeugt

Positive Google-Bewertungen vermitteln Ihren Kundinnen und Kunden Vertrauen in Qualität und Professionalität und dienen gleichzeitig als sichtbares Aushängeschild Ihrer Online-Präsenz.

Vertrauen schaffen

Laut Studien werfen rund 98 Prozent der Menschen zumindest gelegentlich einen Blick auf Online-Bewertungen.**

Image verbessern

Mit jeder zusätzlichen positiven Bewertung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von neuen Kundinnen und Kunden besonders positiv wahrgenommen werden.

Mehr Kunden = Mehr Umsatz

Gute Bewertungen auf Google Maps haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Kontaktbereitschaft Ihrer Kundinnen und Kunden und können damit den Umsatz Ihres Betriebs spürbar steigern.

Warum sollten Sie uns die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen anvertrauen?

Vorteile einer professionellen Fachanwalts­kanzlei:

Mit uns beauftragen Sie einen Profi zur Löschung negativer Google Bewertungen!  

Selbst versuchen

Darum sollten Sie nicht versuchen  negative Google Bewertungen selbst zu löschen: 

Google Bewertung löschen

Bewertungs­beseitiger

Einige Gründe, weshalb eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei die richtige Wahl ist, wenn es um die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen geht:

Agentur

Vieles spricht dagegen! Warum keine Agentur zur Löschung negativer Google Bewertungen?

Unsere Preispakete gegen negative Google-Bewertungen

Je mehr Google Rezensionen und Bewertungen Sie zur Löschung beauftragen, desto günstiger wird es.

Fragen Sie gerne nach unseren Mengenrabatten ab 7 zu löschenden Bewertungen!

Lila
1 - 2 Bewertungen
98* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Gelb
3 - 6 Bewertungen
78* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Orange
Ab 7 Bewertungen
68* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Löschen von Google-Bewertungen?

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf – wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Versicherungen können Sie dabei auf unsere Kompetenz vertrauen.

Wann muss ich bezahlen?

Eine Vorauszahlung ist bei uns nicht erforderlich: Die Zahlung erfolgt erst nach Einreichung des Löschantrags und dem Erhalt unserer Rechnung – ganz unkompliziert per Überweisung oder PayPal. Das erste Gespräch bleibt für Sie selbstverständlich kostenfrei.

 

Mit uns haben Sie eine Fachanwaltskanzlei (unsere allgemeine Kanzleiwebseite finden Sie hier) an Ihrer Seite, die auf über 18 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Dieses Fachwissen bringt für Sie entscheidende Vorteile mit sich. Während Google täglich unzählige Löschungsanfragen erhält – sei es von Privatpersonen oder von sogenannten Löschagenturen – wissen wir dank unserer Spezialisierung genau, welche Argumente tatsächlich Gehör finden und wie sich unnötig lange Bearbeitungszeiten vermeiden lassen.

Wir können viele negative Bewertungen innerhalb von nur 24 Stunden aus Ihrem Google-Unternehmensprofil beziehungsweise aus Google Maps entfernen lassen. In manchen Fällen dauert es etwas länger, meist zwischen sechs und acht Tagen, bis Google die beanstandeten Einträge löscht.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte – etwa des LG Hamburg vom 11.02.2022 (Az. 312 O 23/23) oder des LG Stuttgart vom 25.02.2021 (Az. 11 O 543/20) – sind Löschagenturen rechtlich gar nicht befugt, Bewertungen im Auftrag von Kunden zu entfernen.

Doch nicht nur aus diesem Grund ist die Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei die bessere Wahl. Während Agenturen lediglich Schreiben aufsetzen können, haben Rechtsanwälte die Möglichkeit, zusätzlich gerichtliche Schritte gegen Google einzuleiten. Damit verfügen wir über ganz andere Druckmittel, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen – etwas, das ein nicht anwaltlicher Dienstleister nicht leisten kann.

Bewertungsbeseitiger ist ein Service der Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven. Besuchen Sie gerne unsere Kanzleiwebseite und machen Sie sich ein Bild über uns und unsere Arbeit.

Mit über 18 Jahren Berufserfahrung sind wir als spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Google 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen entsprechend versiert und wissen sehr genau, welche Bewertungen angreifbar sind und welche nicht. Google erhält täglich tausende Löschungsanfragen von Privatpersonen und Agenturen. Verständlicherweise möchte Google diese so wenig wie möglich bearbeiten, denn das kostet Google Geld.

Wir wissen, wie wir gegen Google und die abgegebenen 1-Sterne-Bewertungen argumentieren, um diese löschen zu lassen.

Die meisten Bewertungen werden innerhalb von ca. 6 bis 8 Tagen aus Ihrem Google Unternehmerprofil bzw. aus Google Maps entfernt. Oftmals können wir Google-Bewertungen sogar in unter 24 Stunden erfolgreich löschen!

Löschagenturen sind nach der Rechtsprechung vieler Gerichte (z. B. LG Hamburg vom 11.02.2022, Az. 312 O 23/23 sowie LG Stuttgart vom 25.02.2021, Az. 11 O 543/20) nicht berechtigt, Google Bewertungen für Kunden zu löschen.

Eine Agentur kann nur den Löschantrag einreichen. Wir können entsprechend klagen, was Google auch weiß.

Wir haben also ganz andere Druckmittel zur Durchsetzung Ihrer Löschansprüche als ein nicht anwaltlicher Dienstleister.

Viele Firmen-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für das Entfernen von negativen Google-Bewertungen ganz oder zumindest teilweise, sofern die Beantragung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt.

Abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag kann es vorkommen, dass ein Selbstbehalt oder die Umsatzsteuer zu berücksichtigen sind. Gerne prüfen wir für Sie in einem persönlichen Gespräch, ob Ihre Versicherung die Kosten trägt.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0471 483 99 88 0.

Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Blog-Beitrag: „Google-Bewertungen mit Rechtsschutzversicherung löschen lassen“.