Negative Google Bewertungen löschen für Steuerberater & Steuerberaterin

Wir reichen den Löschantrag in weniger als 24 Stunden (werktags) nach Ihrer Meldung bei Google ein

Negative Google-Bewertungen für Steuerbüros löschen lassen

Für Steuerberater und Steuerberatungskanzleien sind Google-Bewertungen häufig der erste Eindruck, den potenzielle Mandanten von ihrer fachlichen Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit gewinnen. Wer nach einem Steuerberater sucht, vergleicht meist mehrere Kanzleien online. Bereits einzelne unzutreffende oder rufschädigende Rezensionen können dazu führen, dass sich Interessenten für eine andere Steuerberatung oder ein anderes Steuerbüro entscheiden.

Allerdings ist nicht jede negative Google-Bewertung rechtlich zulässig. Enthält eine Rezension falsche Tatsachenbehauptungen, beleidigende Aussagen oder verstößt sie gegen gesetzliche Vorschriften beziehungsweise die Google-Richtlinien, bestehen in vielen Fällen gute Erfolgsaussichten, ihre Entfernung durchzusetzen.

Unsere auf die Löschung von Online-Bewertungen spezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützt Steuerberater, Steuerberaterinnen, Steuerberatungskanzzleien und Steuerbüros bundesweit dabei, unzulässige Google-Bewertungen entfernen zu lassen. Vor jeder Beauftragung analysieren wir den Einzelfall kostenfrei und unverbindlich und prüfen sorgfältig, ob rechtliche Schritte Aussicht auf Erfolg haben.

Viele Steuerkanzleien melden problematische Rezensionen zunächst selbst über die Google-Meldefunktion. In der Praxis bleiben diese Anfragen jedoch häufig ohne Erfolg oder werden mit standardisierten Antworten abgelehnt. Ein juristisch fundierter Löschantrag erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Entfernung regelmäßig, weil Google die rechtliche Begründung im Rahmen des Prüfverfahrens berücksichtigen muss.

Seit vielen Jahren vertreten wir Steuerberater, Steuerberatungskanzleien, Steuerbüros und weitere Unternehmen aus dem steuerberatenden Bereich. Aufgrund unserer Erfahrung kennen wir die branchenspezifischen Herausforderungen und wissen, welche rechtlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Löschung erfüllt sein müssen.

Auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Ablauf für Sie. Von der rechtlichen Prüfung der beanstandeten Google-Bewertung über die Erstellung des individuell begründeten Löschantrags bis hin zur weiteren Korrespondenz mit Google erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Die Abwicklung erfolgt transparent und zum vereinbarten Festpreis.

So lassen Sie Google-Bewertungen für Ihre Steuerberatungskanzlei oder Ihr Steuerbüro entfernen

Kostenfreie Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471 483 99 88 0 oder per E-Mail an info@bewertungsbeseitiger.de. Wir prüfen kostenfrei, ob die beanstandete Bewertung rechtlich angreifbar ist, und informieren Sie über die Erfolgsaussichten einer Löschung.

Rechtlich fundierter Löschantrag
Bestehen ausreichende Erfolgsaussichten, erstellen wir kurzfristig einen individuell begründeten Löschantrag und reichen diesen direkt bei Google ein. Dabei stützen wir uns auf die aktuelle Rechtsprechung sowie die geltenden Vorgaben der Plattform.

Entfernung der Google-Bewertung
Wird unserem Antrag stattgegeben, entfernt Google die rechtswidrige Rezension dauerhaft aus dem Unternehmensprofil Ihrer Steuerberatungskanzlei. Auf diese Weise schützen Sie Ihre Reputation und stärken das Vertrauen bestehender sowie zukünftiger Mandantinnen und Mandanten.

Google Bewertungen und Rezensionen löschen mit unserem Sofortauftrag

Übermitteln Sie uns die betreffende Google-Bewertung ganz einfach über unseren Sofortauftrag.

Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und kostenfrei und bewerten anhand der aktuellen Rechtsprechung die Erfolgsaussichten einer Löschung.

Nach Ihrer Beauftragung werden wir an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden tätig und reichen den rechtlich fundierten Löschantrag direkt bei Google ein.

Mitbewerber übertreffen

Welche Kanzlei würden Sie kontaktieren?
Eine mit 4,2 oder 4,9 Sternen?

Bei Google mehr Erfolg haben

Positive Bewertungen und Rezensionen können Ihre Chancen auf neue Mandantinnen und Mandaten erhöhen.

Attraktiv für neue Mitarbeiter sein

Ein guter Schnitt bei den Google-Bewertungen steigert nicht nur das Vertrauen von möglichen Kunden, sondern macht auch auf Bewerber einen positiven Eindruck und stärkt so Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Google Bewertung löschen

Qualität überzeugt

Positive Google-Bewertungen vermitteln Ihren Mandantinnen und Mandanten Vertrauen in Qualität und Professionalität und dienen gleichzeitig als sichtbares Aushängeschild Ihrer Online-Präsenz.

Vertrauen schaffen

Laut Studien werfen rund 98 Prozent der Menschen zumindest gelegentlich einen Blick auf Online-Bewertungen.**

Image verbessern

Mit jeder zusätzlichen positiven Bewertung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von neuen Mandantinnen und Mandanten besonders positiv wahrgenommen werden.

Mehr Kunden = Mehr Umsatz

Gute Bewertungen auf Google Maps haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Kontaktbereitschaft Ihrer Mandantinnen und Mandanten und können damit den Umsatz Ihrer Kanzlei spürbar steigern.

Warum sollten Sie uns die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen anvertrauen?

Vorteile einer professionellen Fachanwalts­kanzlei:

Mit uns beauftragen Sie einen Profi zur Löschung negativer Google Bewertungen!  

Selbst versuchen

Darum sollten Sie nicht versuchen  negative Google Bewertungen selbst zu löschen: 

Google Bewertung löschen

Bewertungs­beseitiger

Einige Gründe, weshalb eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei die richtige Wahl ist, wenn es um die Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen geht:

Agentur

Vieles spricht dagegen! Warum keine Agentur zur Löschung negativer Google Bewertungen?

Unsere Preispakete gegen negative Google-Bewertungen

Je mehr Google Rezensionen und Bewertungen Sie zur Löschung für Ihre Kanzlei beauftragen, desto günstiger wird es.

Fragen Sie gerne nach unseren Mengenrabatten ab 7 zu löschenden Bewertungen!

Lila
1 - 2 Bewertungen
98* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Gelb
3 - 6 Bewertungen
78* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden
Orange
Ab 7 Bewertungen
68* je Google-Bewertung
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenlose Erfolgseinschätzung
  • Bearbeitung durch Fachanwalt Dr. Newerla
  • Absolute Kostentransparenz
  • Bearbeitung in weniger als 24 Stunden

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Löschen von Google-Bewertungen?

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf – wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Versicherungen können Sie dabei auf unsere Kompetenz vertrauen.

Wann muss ich bezahlen?

Eine Vorauszahlung ist bei uns nicht erforderlich: Die Zahlung erfolgt erst nach Einreichung des Löschantrags und dem Erhalt unserer Rechnung – ganz unkompliziert per Überweisung oder PayPal. Das erste Gespräch bleibt für Sie selbstverständlich kostenfrei.

 

Mit uns haben Sie eine Fachanwaltskanzlei (unsere allgemeine Kanzleiwebseite finden Sie hier) an Ihrer Seite, die auf über 18 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Dieses Fachwissen bringt für Sie entscheidende Vorteile mit sich. Während Google täglich unzählige Löschungsanfragen erhält – sei es von Privatpersonen oder von sogenannten Löschagenturen – wissen wir dank unserer Spezialisierung genau, welche Argumente tatsächlich Gehör finden und wie sich unnötig lange Bearbeitungszeiten vermeiden lassen.

Wir können viele negative Bewertungen innerhalb von nur 24 Stunden aus Ihrem Google-Unternehmensprofil beziehungsweise aus Google Maps entfernen lassen. In manchen Fällen dauert es etwas länger, meist zwischen sechs und acht Tagen, bis Google die beanstandeten Einträge löscht.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte – etwa des LG Hamburg vom 11.02.2022 (Az. 312 O 23/23) oder des LG Stuttgart vom 25.02.2021 (Az. 11 O 543/20) – sind Löschagenturen rechtlich gar nicht befugt, Bewertungen im Auftrag von Kunden zu entfernen.

Doch nicht nur aus diesem Grund ist die Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei die bessere Wahl. Während Agenturen lediglich Schreiben aufsetzen können, haben Rechtsanwälte die Möglichkeit, zusätzlich gerichtliche Schritte gegen Google einzuleiten. Damit verfügen wir über ganz andere Druckmittel, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen – etwas, das ein nicht anwaltlicher Dienstleister nicht leisten kann.

Bewertungsbeseitiger ist ein Service der Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven. Besuchen Sie gerne unsere Kanzleiwebseite und machen Sie sich ein Bild über uns und unsere Arbeit.

Mit über 18 Jahren Berufserfahrung sind wir als spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Google 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen entsprechend versiert und wissen sehr genau, welche Bewertungen angreifbar sind und welche nicht. Google erhält täglich tausende Löschungsanfragen von Privatpersonen und Agenturen. Verständlicherweise möchte Google diese so wenig wie möglich bearbeiten, denn das kostet Google Geld.

Wir wissen, wie wir gegen Google und die abgegebenen 1-Sterne-Bewertungen argumentieren, um diese löschen zu lassen.

Die meisten Bewertungen werden innerhalb von ca. 6 bis 8 Tagen aus Ihrem Google Unternehmerprofil bzw. aus Google Maps entfernt. Oftmals können wir Google-Bewertungen sogar in unter 24 Stunden erfolgreich löschen!

Löschagenturen sind nach der Rechtsprechung vieler Gerichte (z. B. LG Hamburg vom 11.02.2022, Az. 312 O 23/23 sowie LG Stuttgart vom 25.02.2021, Az. 11 O 543/20) nicht berechtigt, Google Bewertungen für Kunden zu löschen.

Eine Agentur kann nur den Löschantrag einreichen. Wir können entsprechend klagen, was Google auch weiß.

Wir haben also ganz andere Druckmittel zur Durchsetzung Ihrer Löschansprüche als ein nicht anwaltlicher Dienstleister.

Viele Firmen-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für das Entfernen von negativen Google-Bewertungen ganz oder zumindest teilweise, sofern die Beantragung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt.

Abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag kann es vorkommen, dass ein Selbstbehalt oder die Umsatzsteuer zu berücksichtigen sind. Gerne prüfen wir für Sie in einem persönlichen Gespräch, ob Ihre Versicherung die Kosten trägt.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0471 483 99 88 0.

Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Blog-Beitrag: „Google-Bewertungen mit Rechtsschutzversicherung löschen lassen“.